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Tipps von der Fachanwältin: Vererben & erben von Immobilien

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Philip Hildebrandt
Willkommen zur neuen Podcastfolge. Heute geht es um das Thema Erben und Vererben von Immobilien. Dafür haben wir eine ganz besondere Expertin zu Gast die Anwältin Verena Finkenberger. Sie ist Fachanwältin für Familienrecht und Erbrecht und damit die ideale Gesprächspartnerin für dieses Thema. Mit ihr versuchen wir, alle schwierigen Fragen zu beantworten, die beim Thema Immobilien und Erben im Raum stehen. Hallo Verena, Hallo! Magst du dich vielleicht erst mal für unsere Zuhörer zurecht? Einmal kurz vorstellen?
Verena Finkenberger
Ja, gerne. Also ich bin Verena. Ich bin 36 Jahre alt, gebürtig aus Stuttgart und ich bin seit knapp zehn Jahren in der Kanzlei Steinbock und Partner in Würzburg und in München vor allem im Erbrecht tätig. Habe den Fachanwalt Titel im Erbrecht und bin auch Testamentsvollstrecker und habe seit letztem Jahr auch ein Unternehmen, was ich Erbschaft ohne Streit nennt.
Philip Hildebrandt
Das hört sich interessant an, dazu kommen wir aber später sicher noch mal detailliert. Dann kannst du unseren Zuhörern da vielleicht noch ein, zwei Sachen zu erzählen, was vielleicht unsere Zuhörer auch damit anfangen können. Ich glaube nämlich, das könnte ganz interessant sein.
Verena Finkenberger
Gerne.
Philip Hildebrandt
Super, dann können wir ja direkt mit den Fragen starten. Was passiert mit einer Immobilie, wenn der oder die Eigentümerin verstirbt?
Verena Finkenberger
Wenn der Eigentümer einer Immobilie verstirbt, wird die Immobilie wie alle anderen Nachlassgegenstände einfach vererbt. An wen? Das richtet sich nach der Frage, ob es ein Testament gibt oder nicht. Das heißt, entweder es gibt testamentarische Erben oder gesetzliche Erben. Und wichtig zu wissen ist, dass die Immobilie im Wege der Gesamt rechtsnachfolge auf den Erben übergeht. Das heißt, es werden nicht einzelne Gegenstände vererbt, sondern die Immobilie fällt wie andere Nachlassgegenstände in einen Topf und wird dann weitervererbt.
Philip Hildebrandt
Alles klar? So kommen wir zur nächsten Frage. Angenommen, meine Eltern sind gestorben. Ich habe den Schlüssel vom Haus sowieso. Bin ich gleich der rechtmäßige neue Eigentümer durch die Erbschaft oder muss ich da noch was machen?
Verena Finkenberger
Also grundsätzlich gilt: Eigentümer ist man erst, wenn man im Grundbuch als solcher eingetragen ist. Und bis zu diesem Punkt passiert natürlich einiges im Erbfall. In der Regel wird ein Nachlassverfahren angestoßen. Das heißt, das Nachlassgericht wird erst mal, wenn es ein Testament gibt, das Testament prüfen. Wenn es kein Testament gibt, prüfen, wer gesetzlicher Erbe geworden ist und den Erben darüber informieren. Und der Erbe hat dann in der Regel sechs Wochen Zeit, sich darüber Gedanken zu machen, ob er diese Erbschaft annehmen möchte oder nicht.
Philip Hildebrandt
Okay.
Verena Finkenberger
Bei Immobilien kommt ja selten vor, dass man eine Erbschaft ausschlägt. Das heißt, im Zweifel macht man gar nichts und man wird automatisch damit rückwirkend erbe. Aber offiziell handeln, Offiziell das Haus betreten, offiziell das Haus verkaufen darf man erst, wenn man als Erbe im Grundbuch eingetragen ist. Und dazu braucht man einen Erbschein in der Regel. Oder notarielle Testament.
Philip Hildebrandt
Alles klar? Du hast ja schon den Erbschein erwähnt. Was genau ist das und wie läuft das ab?
Verena Finkenberger
Ein Erbschein ist ein Legitimationspapier. Das heißt, im Erbschein steht der Erbe oder die Erben namentlich drin der Erbschein. Der muss beim Nachlassgericht beantragt werden. Manchmal geht das recht schnell, dass der Erbschein erteilt wird. Manchmal dauert es auch ein paar Monate. Und wichtig ist der Erbschein vor allem für Grundbuchämter und für Banken. Das heißt, wenn man eine Immobilie erbt, braucht man in der Regel außer es gibt eine notariell das Testament, eben den Erbschein, um sich eintragen zu lassen. Und auch die Banken wollen, wenn der Erbe die Konten auf sich umschreiben lassen, keine Erbschein. Gut.
Philip Hildebrandt
Aber das hört sich dann relativ stressfrei an. Das heißt, dass es mit einem Besuch beim Notar verbunden. Und dann gelangt man an den Erbschein.
Verena Finkenberger
Ja, ich habe viele Fälle, bei denen es nicht stressfrei abläuft, insbesondere wenn die Testamente missverständlich formuliert sind und noch nicht völlig klar ist, wer Erbe sein soll. Darüber kann man sich dann auch streiten und das Nachlassgericht muss das Testament auslegen. Es gibt dann auch unter Umständen ein Erbschaftsverfahren, in dem man als Erbe Stellung nehmen muss und deswegen kann sich die Erteilung eines Erbschein auch mal ein paar Monate dunkel länger.
Philip Hildebrandt
Alles klar? Welche Kosten fallen dann grundsätzlich beim Erben einer Immobilie an?
Verena Finkenberger
Also ganz wichtig zu wissen ist, dass man keine Grunderwerbsteuer zahlt, wenn man eine Immobilie erbt. Anders als beim Verkauf fällt diese Steuer nicht an. Dafür fällt unter Umständen Erbschaftssteuer an. Das richtet sich danach, welche Steuerklasse, welcher Steuerklasse man unterstellt und vor allem welche Freibeträge man hat.
Philip Hildebrandt
Okay, danke schön. Und du hast ja bestimmt in deiner Laufbahn schon so einiges erlebt, auch von den Mandanten, was die gedacht haben, bevor sie dich konsultiert haben. Welche größten Irrtümer bei Erben und Vererben von Immobilien sind dir dabei dann aufgefallen?
Verena Finkenberger
Also der größte Irrtum, der mir immer und immer wieder begegnet, ist der, dass die Leute glauben, dass sich die Ehegatten automatisch alleine beerben. Auch oder vor allem wenn Kinder dabei sind, gehen ganz viele davon aus, dass sie sich gegenseitig erst mal alleine beerben und die Kinder erst später, wenn beide Ehegatten verstorben sind, zum Zuge kommen. Das ist nicht der Fall. Das heißt, um sich gegenseitig abzusichern, braucht man immer ein Testament. Auch wenn ein kinderloses Ehepaar sich gegenseitig absichern will, brauchen sie ein Testament, weil ein Ehegatte auch dann nicht alleine erbt, sondern der erbt. Im Zweifel dann eben neben den Geschwistern oder neben den Eltern des Verstorbenen. Ja, es gibt noch ganz viele Irrtümer im Erbrecht, die ich jetzt wahrscheinlich in zehn Minuten noch nicht erzählt habe. Aber auch genauso gibt es einen Irrtum, dass die Ehegatten sich auch nicht automatisch alleine vertreten dürfen, also administrative, behördliche, gerichtliche Angelegenheiten, gesundheitliche Angelegenheiten. Dazu braucht es immer eine Vorsorgevollmacht.
Philip Hildebrandt
Okay, das heißt also, Erbfolge ist ein ganz wichtiges Thema, dass das häufig angenommen wird, dass der Ehepartner erst mal automatisch alles erbt und dann später an die Kinder verfällt. Das ist eben nicht so. Sobald ein Ehepartner lebt, erben die Kinder auch schon Anteil daran. Wenn man das nicht möchte, muss man das mit dem Testament im Vorfeld festhalten. Ist das korrekt?
Verena Finkenberger
Genau.
Philip Hildebrandt
Denn das ist ja nicht ganz wichtig, denn theoretisch würden ja dann sogar der verbleibende Ehepartner mit pflichtig werden, dann wahrscheinlich gegenüber den Kindern.
Verena Finkenberger
Ja klar. Also der Ehegatte ohne Testament erbt neben den Kindern meistens zur Hälfte und die Kinder erben. Bei zwei Kindern zum Beispiel dann 1/4 und die bilden zu dritt bei zwei Kindern eine Erbengemeinschaft. Und in der Erben Gemeinschaft geht es natürlich dann darum, wenn ein Ehegatte länger im Haus bleibt, was ja die Regel ist. Ob er dann zum Beispiel für eine Art Miete, also Nutzungsentschädigung an die eigenen Kinder zahlen muss.
Philip Hildebrandt
Rechtlich auf jeden Fall schon ein wichtiges Thema. Ob das nun moralisch in Ordnung ist, das muss wahrscheinlich jeder für sich selbst entscheiden. Aber auf jeden Fall sollte man das auf dem Schirm haben, wenn man sich um das Vererben kümmert, denke ich.
Verena Finkenberger
Genau. Ja, das ist ganz wichtig. Und ich weiß immer, ich weiß eigentlich permanent daraufhin, wie wichtig Testamente sind, weil in Deutschland hat nur jeder Dritte ein Testament und ich weiß nicht warum. Klar, also ich kann mir schon vorstellen, warum sich die Menschen so wenig Gedanken über ein Testament machen. Mit dem eigenen Tod möchte man sich halt ungern beschäftigen und ein Testament schiebt man oft wie die eigene Steuererklärung vor sich her, weil es einfach unangenehm ist. Aber das heißt nicht, dass es nicht wichtig ist. Es ist so immens wichtig, weil einfach so viele Irrtümer existieren und keiner die gesetzliche Erbfolge für sich haben möchte. Wage ich. Also meine ich mal zu behaupten, dass keiner das wirklich für sich möchte.
Philip Hildebrandt
Ja, das stimmt. Und im Gegensatz zur Steuer gibt es natürlich auch keine sichtbare Frist, die bedrohlich näher kommt. Wenn die Frist bei dem Testament zutrifft, ist es ja auf jeden Fall schon mal zu spät.
Verena Finkenberger
Genau. Also ich wurde neulich gefragt, warum der Gesetzgeber keine gesetzliche Pflicht für die Testamentserstellung eingeführt hat. Ja, das gibt meiner Meinung nach schon zu weit, weil man sich ja schon freiwillig damit beschäftigen sollte. Aber in der Tat, da gibt es eben keine Frist. Die Menschen formulieren bei mir immer zu sehr gern, falls ich mal sterben wollte. Ich meine, nichts ist so sicher wie der eigene Tod und deswegen sollte man sich da einfach frühzeitig mit beschäftigen, weil wir wissen einfach gar nicht gelangen, wie viel Zeit uns das stimmt.
Philip Hildebrandt
Also jetzt schon mal ein wichtiger Hinweis für alle Hörer Hörerin Sich sofort ans Testament setzen.
Verena Finkenberger
Ja, bitte.
Philip Hildebrandt
Perfekt. Du hast die Erbengemeinschaft schon angesprochen, Was passiert, wenn eine Erbengemeinschaft zum Beispiel Geschwister ein Haus erben? Wie läuft das da im Verbund mit mehreren Parteien ab?
Verena Finkenberger
Genau, die Erben bilden. Eine Erbengemeinschaft. Die müssen sich im Grunde einig werden, was mit dem Haus passiert. Wenn eine Erbengemeinschaft beschließt man oder entscheidet man per Beschlussfassung. Und wenn es eben um so etwas Wichtiges wie der Verkauf einer Immobilie geht, dann muss man Einstimmigkeit herstellen. Dann müssen alle mit Erben zustimmen oder den Kauf der Immobilie wollen. Und da kann es eben ganz oft sein, dass nur ein einziger querschießen und es ist egal, mit welche Erbquote er in die Gemeinschaft reingeht. Wenn dieser mit Erben mit beispielsweise einem zwanzigstel Erbquote gegen den Verkauf der Immobilie ist, dann kann man insgesamt diese Immobilie nicht verkaufen. Wichtig ist Bei der Gemeinschaft mit einer Immobilie schwebt das Damoklesschwert der Teilungsversteigerung darüber. Das heißt, jeder mit Erbe kann jederzeit gegen den Willen der anderen die Teilungsversteigerung der Immobilie in die Wege leiten. Das ist ein ganz beliebtes Druckmittel, um die anderen mit Erben zu einer Zustimmung zu bewegen. Weil keiner in der Regel die Teilungssteigerung möchte oder riskieren möchte.
Philip Hildebrandt
Okay. Das heißt, was passiert, wenn sich die Erben nicht einigen können? Egal, ob es jetzt um den Verkauf geht, Selbstnutzung geht? Kann es sein, dass einzelne Erben von der Teilungsversteigerung Gebrauch machen?
Verena Finkenberger
Ja, also in der Praxis versuche ich das oft zu verhindern, weil die Versteigerung in der Regel keine mit Erben dienlich ist. In der Regel wird die Immobilie weit unter Wert vergeben, die ersteigert war. Die kaufen ja regelmäßig die Katze im Sack, ohne die Immobilie vorher besichtigt zu haben. Deswegen gehen die Preise da die Immobilien sehr weit unter Wert weg. Außer man ist jetzt in einer Großstadt wie München beispielsweise. Aber der Regelfall ist wirklich Die Teilungsversteigerung ist für alle Mieter benachteiligt.
Philip Hildebrandt
Das heißt, man muss versuchen, zusammen irgendwie gemeinsam auf einen gemeinsamen Nenner zu kommen und irgendwie schauen, dass man sich doch auf den Verkauf einigt oder auf eine selbst Nutzung von dem einen oder von dem anderen. Oder Vermietung wäre auch eine Möglichkeit. Also da hilft nur der offene Diskurs. Dann entscheiden. Damit es nicht zu einem Wertverlust kommt.
Verena Finkenberger
Genau. Wenn es um die Fremdvermietung der Immobilie geht, weil man sagt, man kann sie ja nicht leer stehen lassen wollen irgendwie zumindest Mieteinnahmen generieren, dann genügt es, wenn die Mehrheit der Erb Erben entscheiden. Aber das ist dann eine Mehrheitsentscheidung, die dann ausreicht, eine ordnungsgemäße Verwaltungsmaßnahme. Also die Erben, die mit ihren Erbquoten quasi die Mehrheit bilden, dürfen dann gegen den Willen des anderen kleineren Miterben für die Vermietung stimmen. Was auch ganz oft Streitpunkt in der Erbengemeinschaft mit Immobilien ist: häufig kümmert sich nur einer der Miterben um die Immobilie. Wenn es nur um Rasenmähen geht, ist es ist ja nicht so das große Thema. Aber wenn Reparaturen anfallen, Handwerker ins Haus gelassen werden. Die Post wird regelmäßig geleert. Ganz, ganz generell wird ganz viel für den Nachlass gemacht und meistens macht es nur einer. Und dann stellt sich natürlich die Frage, ob derjenige eine Aufwandsentschädigung für die ganzen Stunden und für die Arbeit bekommt, was er investiert hat. Und da ist es so, dass so eine Aufwandsentschädigung nicht per se entsteht oder vom Gesetz vorgesehen ist, sondern auch das ist eine Mehrheitsentscheidung der Erben.
Verena Finkenberger
Da muss bestenfalls gleich zu Beginn nach Erbfall eine Entscheidung, ein Beschluss getroffen werden, dass eben derjenige, der sich mehr als alle anderen kümmert, eine Aufwandsentschädigung bekommt.
Philip Hildebrandt
Alles klar. Was muss beim Testament beachtet werden, wenn man eine Immobilie hat? Gibt es da Besonderheiten, die speziell Immobilien betreffen oder ist das Besondere oder trifft das immer auf das gesamte Vermögen zu? Und für Immobilien braucht man keine spezielle Regelung.
Verena Finkenberger
Also wenn beispielsweise Ehegatten zu mir kommen, dann ist gerade wenn eine Immobilie vorhanden ist, für mich ganz wichtig die Frage, wer von beiden steht im Grundbuch? Stehen die Ehegatten im Grundbuch oder ist es nur einer von beiden? Warum ist das relevant? Weil die Eintragung im Grundbuch darüber entscheidet, wem die Immobilie im Erbfall zuzurechnen ist. Ich brauche, bevor ich ein Testament erstellt, eine Vermögensübersicht von dem Mandanten, das heißt von jedem Ehegatten. Auch einzelne Ehegatten haben nicht das Vermögen zusammen. Das ist auch ein Irrtum. Der kursiert im Rechtsverkehr ganz häufig. Jeder Ehegatte ist per se getrennt vom anderen, jeder hat sein Einzelkonto und Gemeinschaftskunde wird hälftig aufgeteilt. Aber grundsätzlich hat jeder sein eigenes Vermögen. Und die Immobilie, Die steht oftmals im Gesamten im Eigentum beider Ehegatten, aber oftmals auch nur im Eigentum eines Ehegatten. Und egal, ob die beiden zum Beispiel zusammen das Haus gebaut haben oder zusammen finanziert haben. Entscheidend ist, wer im Grundbuch steht, der ist Eigentümer vom Boden und auch vom Haus.
Philip Hildebrandt
Das ist wahrscheinlich auch ein Problem von älteren Generationen.
Verena Finkenberger
Ja, ja, ganz oft. Steht zum Beispiel nur der Ehemann im Grundbuch. Aber auch vor zehn Jahren, zum Beispiel, wenn sich Ehegatten eine Immobilie gekauft haben, hat die Ehefrau zum Beispiel nicht darauf geachtet, dass dann nur der Mann eingetragen wird. Es ist gar nicht so ein altes Problem, sondern es kommt immer wieder häufig vor. Und die Ehegatten, die behaupten ganz oft in der Erstbesprechung bei mir ja, ja, bestehen gemeinsame Urkunden hoch. Wenn ich dann aber noch mal nachfrage oder und Grundbuchauszug einholt, dann ja, staunend bin ich.
Philip Hildebrandt
Kommt da das böse Erwachen?
Verena Finkenberger
Der Fall ist, genau dann kommt das böse Erwachen. Ja, und das ist deswegen relevant, weil ich natürlich auch zur Erbschaftssteuer beraten muss und weil eben wichtig ist, dass man die Erbschaftssteuer Freibeträge ausnutzt Und auch für Pflichtheitsansprüche, die oftmals entstehen, wenn zum Beispiel eines der Kinder erbt werden soll. Ja, da muss man vorher einfach auf dem einmal im Kopf haben, wie viel Pflichtheitsansprüche entstehen können. Und die hängen natürlich von dem Vermögen des einzelnen Ehegatten ab. Okay, also immer vor der Erstellung vorher ins Grundbuch schauen.
Philip Hildebrandt
Perfekter Tipp. Danke schön. Kommen wir zur nächsten Frage: Kann ich mein Erbteil vom Haus verkaufen?
Verena Finkenberger
Also grundsätzlich ja, das geht. Frage ist, wer kauft einen Erbteil? Da muss man schon halb wahnsinnig sein, um ein Erbteil auch zu kaufen, weil man sich ja dann auch wieder auseinandersetzen muss mit den anderen, mit Erben. Häufig ist es so, dass die mit Erben untereinander den Erbteil übergeben. Also wenn ein Erbe ausscheiden möchte, kann er sein Erbteil selbstverständlich an einen der anderen Erben verkaufen. Da geht es dann letztlich um den Kaufpreis für diesen Erbteil.
Philip Hildebrandt
Das wäre eine Möglichkeit, dass man das schafft, dass die Immobilie nur noch bei einem Erben ist, weil der das vielleicht selbst nutzen möchte und die anderen dann auszahlt.
Verena Finkenberger
So was geht immer. Genau dazu gibt es dann eine notarielle Erbauseinandersetzung, Vereinbarungen oder einen notariellen Erbteilskauf. Wichtig ist eben immer ein Notar hinzuzuziehen, weil dazu besteht dann eben die gesetzliche Pflicht.
Philip Hildebrandt
Okay, kommen wir noch mal zur Frage: Wer darf ein geerbtes Haus verkaufen? Aus den bisherigen Ausführungen von dir habe ich verstanden, dass die Erbengemeinschaft das zusammen entscheiden muss. Einstimmig, dass sie das Haus verkaufen möchten.
Verena Finkenberger
Ja
Philip Hildebrandt
dann können Sie zum Beispiel Makler beauftragen oder sie können es selbst machen und den Verkauf durchführen.
Verena Finkenberger
Genauso ist es. Es sei denn, die Erbengemeinschaft klärt unter sich, beschließt unter sich, dass einer, der mit Erben alleine zuständig sein darf für diese Entscheidungen und für das Prozedere. Oder es gibt auch im Testament zum Beispiel einen Testamentsvollstrecker, so dass der Testamentsvollstrecker für den Verkauf zuständig sein kann.
Philip Hildebrandt
Was ja vielleicht durchaus auch eine Möglichkeit ist, damit man dieses Ganze emotional etwas rausnimmt.
Verena Finkenberger
Ja, auf jeden Fall. Ganz oft wird Testamentsvollstrecker verfügt, um Streitigkeiten nach dem Erbfall zu vermeiden. Ja, das klingt logisch.
Philip Hildebrandt
Das stimmt ja. Verena, welche Möglichkeiten gibt es, Erbengemeinschaften zu vermeiden?
Verena Finkenberger
Erbengemeinschaften kann man vermeiden, indem man ein wasserdichtes Testament formuliert, in dem eben beispielsweise nur eine Person als Erbe eingesetzt wird. Oder wenn man wirklich eine Gemeinschaft möchte, dass man dort eben ganz klar formuliert, was weiter gewünscht ist. Mehrere Personen einfach als Erben einzusetzen, ohne nähere Anordnung, führte gerade zu Streit. Deswegen ist es, wenn man mehrere Erben einsetzen möchte, eben wichtig, zum Beispiel eine Testamentsvollstrecker zu verfügen oder den Erben ganz konkrete Anordnungen an die Hand zu geben, wie sie mit dem Nachlass verfahren müssen.
Philip Hildebrandt
Das hört sich sinnvoll an. Das stimmt. Man hört ja immer wieder vom Berliner Testament. Ist das für Ehegatten aus deiner Sicht eine sinnvolle Möglichkeit, das Vermögen weiterzugeben?
Verena Finkenberger
Das Berliner Testament beinhaltet ja meistens die Regelung, dass man sich als Eltern erst mal gegenseitig einsetzt und absichert und im Schluss Erbfall, also sprich, wenn beide Eltern verstorben sind, die Kinder dann zum Zuge kommen. Das ist natürlich, was den Zweck und die Zielrichtung angeht, schon sehr sinnvoll. In vielen Fällen ist es aber erbschaftssteuerlich eine Katastrophe, insbesondere wenn man sich zum Beispiel ein Elternpaar mit zwei Kindern vorstellt. Dann sollte man auf diese Konstellation nicht zurückgreifen, sondern andere Regelungen finden. Wenn die einzelnen Ehegatten zum Beispiel ein Vermögen von 400 bis 5 100.000 € haben, was bei einer Immobilie relativ schnell erreicht werden kann, dann ist ein Berliner Testament selten sinnvoll, weil ein Ehegatte eben den Freibetrag von 500.000 € hat und der im Zweifel überschritten wäre. Und die Kinder, die ihre Freibeträge im ersten Erbfall überhaupt nicht nutzen können.
Philip Hildebrandt
Das heißt, da muss man nach anderen Lösungen suchen. Oder es macht Sinn, nach einer Lösung zu suchen. Und das Berliner Testament ist definitiv nicht in jeder Situation geeignet.
Verena Finkenberger
Richtig. Man muss sich individuell beraten lassen.
Philip Hildebrandt
Alles klar? Du hast da eben die Freibeträge angesprochen. Magst du das noch erläutern? Das bedeutet im Endeffekt das Je nach Verwandtschaftsverhältnis habe ich einen bestimmten Freibetrag, wenn ich etwas vererbt bekomme, ist das korrekt?
Verena Finkenberger
Genau. Also der höchste Freibetrag ist beim Ehegatten vorhanden. Der Ehegatte kann 500.000 € frei erben. Dazu kann er unter Umständen auch das Eigenheim steuerfrei erben. Es gibt eine Vorschrift im Erbschaftssteuergesetz, wonach ein Eigenheim steuerfrei vererbt werden kann an den Ehegatten. Voraussetzung ist aber, dass der Ehegatte zehn Jahre länger noch in dem Haus wohnt. Auch die Kinder können im Übrigen ein Wohnhaus frei erben, müssen aber dann auch zehn Jahre drin wohnen ab dem Erbfall. Und dazu darf die Wohnfläche aber auch nicht mehr als 200 Quadratmeter betragen. Also da gibt es einfach eine ganz besondere Vorschrift noch Die Kinder haben ganz generell einen Freibetrag von 400.000 € pro Kopf. Das heißt, die können von zwei Elternteilen insgesamt 800.000 € frei erben und im Übrigen auch alle zehn Jahre geschenkt bekommen.
Philip Hildebrandt
Das heißt also, die Freibeträge hängen vom Verwandtschaftsverhältnis ab zum Erblasser?
Verena Finkenberger
Richtig. Wobei zum Beispiel Geschwister, das ist oftmals auch nicht bekannt die werden behandelt wie erbschaftsteuerlich werden die behandelt wie Nachbarn oder wie Fremde. Die haben einen Freibetrag von 20.000 €. Also wenn ich meiner Schwester oder meinem Bruder etwas mehr erben will, dann zahlt derjenige Erbschaftssteuer. Wenn die Erbschaft höher als 20.000 € ist.
Philip Hildebrandt
Das geht ja bei dem Thema Immobilien recht schnell, das heißt bei Geschwistern. Wenn man das vorhat, die erben zu lassen, muss man sich da im Vorfeld informieren, ob das auch steuerlich Sinn macht oder wie das steuerlich Sinn macht. Auf jeden Fall muss ein Bewusstsein, dass Geschwister nicht zu vergleichen sind mit Kindern steuerlich vom Freibetrag her.
Verena Finkenberger
Genau. Genau. Weil ganz oft ist es halt auch so, dass wenn man nur eine Immobilie an jemanden Erben weitergeben möchte und derjenige eben nur einen ganz geringen Freibetrag hat, wie beispielsweise Geschwister oder die Nachbarin, dann wird der Erbe oftmals gezwungen sein, die Immobilie zu verkaufen, um die Erbschaftssteuer zahlen zu können.
Philip Hildebrandt
Das ist ja vielleicht genau das, was man nicht möchte. Wenn man sie weitergeben möchte, die Immobilie.
Verena Finkenberger
Ja, die Freibeträge müssen einem insgesamt einfach bewusst sein, wenn man ein Testament erstellen möchte.
Philip Hildebrandt
Okay. So, du hattest es ja am Anfang schon angesprochen, dass du da auch noch eine Lösung anbietest, genau für solche Themen. Magst du darüber noch eins zwei Sätze verlieren?
Verena Finkenberger
Ja, also natürlich. In meiner alltäglichen Praxis als Anwältin forciere ich außergerichtliche Verhandlungen mit dem Ziel von einvernehmlichen Erbauseinandersetzungen. Das heißt, ich bespreche schon etwas länger mit dem Mandanten, ob es nicht eine Möglichkeit gibt, sich mit den anderen, mit Erben zu einigen, um beispielsweise die Teilung ssteigerung zu vermeiden. Hin zur Auseinandersetzung, Verträgen beim Notar und parallel dazu in meinem eigenen Unternehmen Erbschaft. Ohne Streit ist es mir wichtig, dass man Streit auch im Vorfeld schon durch die richtige Vorsorge vermeidet. Das heißt, ich sensibilisiert die Menschen für die Notwendigkeit von Testamente und gebe dazu zum Beispiel auch am 18. zwölfte einen Workshop für die Testamentserstellung zu Hause, also für Menschen, die ihr Testament zu Hause erstellen wollen. Das ist nämlich auch ein großer Irrtum, dass viele denken, ein Testament muss zwingend beim Notar errichtet werden. Das geht natürlich auch zu Hause, am Kind, am Küchentisch. Und ja, da ist ganz wichtig, dass es eben komplett handschriftlich geschrieben sein muss. Also kein einziger Satz darf maschinengeschrieben sein, Auf dem Computer ist es komplett unwirksam.
Verena Finkenberger
Alles nur handschriftlich. Genau dafür werbe ich ja, dass man Testamente erstellt. Und das gilt für sämtliche Konstellationen Alleinerziehend, verheiratet, Kinder, kinderlos, Patchworkfamilie etc. Jeder sollte ein Testament haben und gleichzeitig, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist, das heißt, wenn man als Mieter Erbe geerbt hat, innerhalb einer Erbengemeinschaft, mit der ich einen Onlinekurs an der den mit Erben eben ermöglicht, ja mal über den eigenen Tellerrand zu schauen, weil ganz oft streiten sich die mit Erben eben nicht. Die streiten sich ums Geld, aber nicht wegen dem Geld. Sie streiten sich oftmals wegen alten Geschichten, wegen.
Philip Hildebrandt
Historischen Sachen.
Verena Finkenberger
Wegen historischen Sachen, weil sich einer vielleicht ungerecht behandelt gefühlt hat, der andere mehr bekommen hat als man selbst. Und dann kommen so alte Emotionen hoch, die dann unglaublich triggern und die mit Erben dazu verleiten zu streiten und auf den falschen Baustellen unterwegs zu sein. Und da möchte ich ganz, ganz gerne die Leute wieder zurückholen zu sich und den Fokus auf die eigenen Ziele zu halten. Und natürlich beinhaltet das auch, dass man sich ja in dem ganzen Prozess und in der Auseinandersetzung von dem anderen nicht unnötig provozieren lässt, sondern wirklich sein, sein Ziel kennt und die richtigen Methoden an die Hand bekommt, um emotional unbeschadet durchzusteuern. Egal ob es am Ende auf ein Klageverfahren hinausläuft oder auf eine einvernehmliche Auseinandersetzung. Der Frieden in sich selbst, der ist mir besonders wichtig.
Philip Hildebrandt
Das heißt, du bietest sowohl für Leute an, die vor dem Thema Feierabend stehen, eine sinnvolle Lösung an oder sinnvolle Informationen an, als auch für den Fall Ich habe geerbt und habe ein Problem mit meinem Erben.
Verena Finkenberger
Genau.
Philip Hildebrandt
Perfekt. Das hört sich super an! Wir verlinken das alles in den Bonus, dass ihr direkt zu den Inhalten von Verena auch kommen könnt, wenn ihr euch da weiter befassen wollt. Ich glaube, jeder müsste erkannt haben, dass das ein ganz wichtiges Thema ist. Und Verena hat ja schon an vielen Stellen durchblicken lassen, dass es in der Praxis leider noch nicht so gelebt wird und dass es vielleicht gar nicht so viel Aufwand ist, sich damit wirklich intensiv oder wirklich sinnvoll damit zu beschäftigen. Wenn ich das so sehe, dann würde ich sagen Vielen Dank für deine Zeit. Wir hoffen und ich glaube, auch das haben wir gut geschafft, dass wir unseren Zuhörerinnen das Thema Immobilien und Erben etwas näher bringen konnten. Und wenn euch der Podcast gefallen hat, freuen wir uns über eure Bewertung. Und für Feedback sind wir wie gewohnt unter Infos wie Salomon Immobilien zu erreichen. Bis zur nächsten Folge. Vielen Dank.
Verena Finkenberger
Vielen Dank auch.

In 3 Schritten funktioniert der erfolgreiche Immobilien­verkauf mit uns:

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1.

Objektaufnahme

Wir starten mit einer Besichtigung durch einen ortskundigen Immobilienprofi, dann folgen die Bewertung und gemeinsame Festlegung des Verkaufspreises und die professionelle Exposé-Erstellung

Megaphon Symbol

2.

Vermarktung

Wir vermarkten Ihrer Immobilie auf relevanten Immobilienportalen, führen eine bewusste Bewertung und Selektion der Interessentenanfragen durch und übernehmen die Besichtigungen

Zwei Sprechblasen in dem sich ein Euro Symbol befindet

3.

Preisverhandlung und Kaufabwicklung

Wir führen die Preisverhandlung mit Interessenten durch, unterstützen die Vorbereitung & Durchführung des Notartermins und betreuen Sie bis zur Übergabe