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Hausverkauf: Ablauf nach dem Notartermin

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Die Auflassungsvormerkung

Nachdem der Notartermin durchgeführt wurde und die Unterschriften trocken sind, beginnt der nächste wichtige Schritt im Prozess des Immobilienverkaufs. Einer der ersten und wohl wichtigsten Punkte ist die Auflassungsvormerkung. Doch was ist das eigentlich genau und warum spielt sie eine so entscheidende Rolle?

Die Auflassungsvormerkung ist im Grunde eine Art Sicherheit für den Käufer. Sie wird ins Grundbuch eingetragen und sichert dem Käufer zu, dass die Immobilie, die er gerade gekauft hat, auch wirklich an ihn übergehen wird. Man kann sich das als verbindliches Versprechen vorstellen, dass die Immobilie nicht an jemand anderen verkauft oder mit weiteren Rechten belastet werden kann, die den Käufer benachteiligen würden.

Sobald der Kaufvertrag beim Notar unterschrieben ist, kümmert sich der Notar um diese Eintragung. Er sendet den Antrag an das Grundbuchamt, und die Auflassungsvormerkung wird im Grundbuch vermerkt. Das gibt dem Käufer die nötige Sicherheit und schützt seine Interessen, bis die eigentliche Eigentumsübertragung im Grundbuch vollzogen ist.

Ihr fragt euch vielleicht, warum dieser Schritt so wichtig ist? Nun, stellen wir uns vor, es gäbe diese Sicherung nicht. Der Verkäufer könnte theoretisch die Immobilie ein weiteres Mal verkaufen oder sie mit Hypotheken belasten, bevor der Kaufprozess vollständig abgeschlossen ist. Die Auflassungsvormerkung verhindert genau solche Szenarien und sorgt dafür, dass der Immobilienkauf für beide Seiten sicher und transparent abläuft.

Es ist also ein entscheidender Moment, der nicht nur die Weichen für den weiteren Verlauf des Verkaufsprozesses stellt, sondern auch eine enorme Rechtssicherheit für den Käufer bedeutet. Und genau das macht die Auflassungsvormerkung zu einem unverzichtbaren Bestandteil im Ablauf eines Hausverkaufs nach dem Notar.

So, liebe Zuhörer, das war ein kurzer Einblick in die Welt der Auflassungsvormerkung. Ein trockenes Thema, ich weiß, aber unglaublich wichtig, um sicherzustellen, dass euer Traum vom Eigenheim nicht plötzlich platzt. Bleibt dran, denn als Nächstes sprechen wir über die Grunderwerbssteuer und was ihr dazu wissen müsst.

Grunderwerbssteuer

Nun, da wir die Bedeutung der Auflassungsvormerkung geklärt haben, kommen wir zu einem Thema, das für Käufer unvermeidlich ist: die Grunderwerbssteuer.

Die Grunderwerbssteuer ist eine Steuer, die beim Erwerb eines Grundstücks oder einer Immobilie anfällt. Der Steuersatz variiert von Bundesland zu Bundesland in Deutschland, liegt aber in der Regel zwischen 3,5% und 6,5% des Kaufpreises. Das kann recht schnell eine ziemlich stattliche Summe werden und sollte demnach von den Käufern im Vorfeld unbedingt eingeplant werden.

Nachdem der Kaufvertrag beim Notar unterschrieben wurde, meldet der Notar diesen Kauf dem zuständigen Finanzamt. Das Finanzamt setzt sich daraufhin mit dem Käufer in Verbindung und fordert diesen zur Zahlung der Grunderwerbssteuer auf. Diese Aufforderung kommt in der Regel in Form eines Steuerbescheids.

Es ist wichtig, dass der Käufer die Grunderwerbssteuer zügig bezahlt, denn ohne die Bestätigung der Zahlung, die sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung, kann der Eigentumsübergang im Grundbuch nicht vollzogen werden. Das bedeutet, ohne die Zahlung der Grunderwerbssteuer könnt ihr nicht als neue Eigentümer der Immobilie eingetragen werden.

Die Zahlung der Grunderwerbssteuer ist also ein kritischer Schritt im Kaufprozess. Sie stellt sicher, dass alle steuerlichen Verpflichtungen erfüllt sind, bevor der Käufer rechtlich als neuer Eigentümer der Immobilie anerkannt wird. Das Finanzamt spielt hier eine zentrale Rolle und fungiert quasi als Türsteher, der erst den Weg frei macht, wenn alles seine Ordnung hat.

Ich weiß, dass das Thema Steuern nicht gerade das Spannendste ist, aber es ist ungemein wichtig, diesen Teil des Prozesses nicht zu unterschätzen. Eine fristgerechte und korrekte Zahlung sorgt für einen reibungslosen Ablauf und bringt dem Käufer seinem Traum vom Eigenheim ein großes Stück näher.

Das war unser Ausflug in die Welt der Grunderwerbssteuer. Bleibt dran, denn im nächsten Abschnitt gehen wir darauf ein, wie die Bank ins Spiel kommt, wenn es um die Löschungsbewilligung geht. Ihr dürft gespannt sein!

Löschungsbewilligung der Bank

Nachdem wir uns mit der Grunderwerbssteuer auseinandergesetzt haben, kommen wir nun zu einem Thema, das besonders für Verkäufer von Interesse ist, aber auch für Käufer wichtige Einblicke bietet: die Löschungsbewilligung durch die Bank.

Wenn auf der verkauften Immobilie noch eine Hypothek oder Grundschuld lastet, muss diese vor oder während des Verkaufsprozesses geklärt werden. Hier kommt die sogenannte Löschungsbewilligung ins Spiel.

Die Löschungsbewilligung ist eine Erklärung der Bank, dass sie der Löschung der Hypothek oder Grundschuld im Grundbuch zustimmt. Dies geschieht in der Regel, nachdem der Kredit, der mit der Immobilie gesichert war, vollständig zurückgezahlt wurde. Die Rückzahlung kann entweder aus den verfügbaren Mitteln des Verkäufers oder, wie es häufig der Fall ist, aus dem Kaufpreis erfolgen, den der Käufer zahlt.

Der Notar spielt auch hier eine entscheidende Rolle. Er fordert die Löschungsbewilligung bei der Bank an, sobald der Kaufvertrag unterschrieben ist. Die Bank prüft daraufhin, wie viel Geld noch für die Ablösung des Kredits benötigt wird und teilt diese Summe dem Notar mit. In vielen Fällen wird eine Treuhandauflage vereinbart, was bedeutet, dass der Käufer den Teil des Kaufpreises, der zur Tilgung des Kredits benötigt wird, direkt an die Bank zahlt.

Diese Vorgehensweise stellt sicher, dass die Bank ihr Geld erhält und gleichzeitig die Hypothek oder Grundschuld aus dem Grundbuch gelöscht werden kann. Dieser Schritt ist essentiell, denn ohne die Löschungsbewilligung kann der Eigentumsübergang im Grundbuch nicht durchgeführt werden.

Für Käufer ist es wichtig zu verstehen, dass die Löschungsbewilligung ein kritischer Bestandteil des Kaufprozesses ist, der sicherstellt, dass die Immobilie frei von Belastungen übergeben wird. Für Verkäufer ist es essentiell, diesen Prozess im Blick zu behalten und sicherzustellen, dass alle finanziellen Verpflichtungen gegenüber der Bank geklärt sind, um den Verkauf erfolgreich abzuschließen.

Das war also unser Blick auf die Löschungsbewilligung und die Rolle der Bank im Verkaufsprozess. Es ist ein komplexes Thema, aber ein ungemein wichtiges, um sicherzustellen, dass der Verkauf glatt über die Bühne geht. Im nächsten Abschnitt widmen wir uns der Räumung der Immobilie.

Die Räumung der Immobilie

Nachdem wir nun die bürokratischen Hürden wie die Grunderwerbsteuer, die Löschungsbewilligung und die Unbedenklichkeitsbescheinigung hinter uns gelassen haben, kommen wir zu einem sehr praktischen und oft emotionalen Teil des Immobilienverkaufs: die Räumung der Immobilie.

Die Räumung ist mehr als nur das Ausräumen von Möbeln und persönlichen Gegenständen. Es ist der physische Akt der Übergabe, der den Verkäufer dazu bringt, Abschied von einem Ort voller Erinnerungen zu nehmen. Außerdem ermöglicht dieser Schritt sowohl Käufer als auch Verkäufer, ein neues Kapitel in ihrem Leben zu beginnen.

In der Regel wird im Kaufvertrag ein Datum festgelegt, an dem die Immobilie geräumt und dem Käufer übergeben werden muss – häufig auch in Abhängigkeit von der Kaufpreiszahlung. Es ist wichtig, dass der Verkäufer diese Frist einhält, um Verzögerungen im Verkaufsprozess oder sogar mögliche rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Die Räumung sollte sorgfältig geplant werden. Für viele Verkäufer bedeutet dies, rechtzeitig mit dem Aussortieren und Packen zu beginnen und gegebenenfalls ein Umzugsunternehmen zu engagieren. Es ist auch eine Gelegenheit, nicht mehr benötigte Dinge zu spenden oder zu entsorgen, was den Übergang in eine neues Zuhause erleichtern kann.

Für den Käufer ist es eine gute Idee, die Immobilie vor der Übergabe noch einmal zu besichtigen, um sicherzustellen, dass sie im vereinbarten Zustand geräumt wurde. Diese finale Begehung ist oft Teil des Übergabeprozesses und bietet beiden Parteien die Möglichkeit, letzte Details zu klären und sicherzustellen, dass alle zufrieden sind.

Die Räumung der Immobilie ist also nicht nur ein praktischer Schritt, sondern auch ein symbolischer Moment, der den Wechsel von Alt zu Neu markiert. Es ist ein wichtiger Meilenstein, der mit Respekt und Verständnis von beiden Seiten angegangen werden sollte.

Im nächsten Abschnitt sprechen wir darüber, was passiert, wenn der Kaufpreis fällig wird und wie der Zahlungsprozess abläuft. 

Kaufpreisfälligkeit und Zahlung

Wir bewegen uns weiter durch den Prozess des Immobilienkaufs und kommen nun zu einem der spannendsten Momente für beide Parteien: die Fälligkeit und Zahlung des Kaufpreises.

Sobald alle vorbereitenden Schritte, wie die Eintragung der Auflassungsvormerkung und die Erteilung der Unbedenklichkeitsbescheinigung, abgeschlossen sind, wird der Kaufpreis fällig. Dieser Moment ist entscheidend, denn er markiert den Punkt, an dem die finanzielle Transaktion tatsächlich stattfindet.

Der Notar spielt auch hier eine zentrale Rolle. Er informiert den Käufer, dass der Kaufpreis nun fällig ist, und gibt Anweisungen, wie und wohin der Betrag zu überweisen ist. In der Regel wird der Kaufpreis direkt überweisen – ohne Umweg über ein sogenanntes Notaranderkonto. Letzteres ist ein spezielles Konto, das der Notar treuhänderisch verwaltet und in besonderen Konstellationen zusätzliche Sicherheit bietet, bei einem normalen Immobilienverkauf aber nicht zum Einsatz kommt.

Sobald der Kaufpreis vollständig bezahlt ist, bestätigt der Verkäufer den Erhalt. Beide Seiten müssen in der Regel nachweisen, dass die Zahlung bargeldlos erfolgt ist, dies kann durch Kontoauszüge belegt werden.

Für den Käufer ist die Zahlung des Kaufpreises der letzte große Schritt vor der endgültigen Übergabe der Immobilie. Für den Verkäufer markiert sie den erfolgreichen Abschluss des Verkaufsprozesses und den Beginn eines neuen Kapitels.

Im nächsten Abschnitt gehen wir darauf ein, was bei der Übergabe der Immobilie alles zu beachten ist. Bleibt also dran, es gibt noch wichtige Informationen für euch!

Übergabe der Immobilie

Nachdem der Kaufpreis erfolgreich überwiesen und bestätigt wurde, nähern wir uns einem der abschließenden Höhepunkte im Immobilienkaufprozess: der Übergabe der Immobilie. Dies ist der Moment, auf den beide Parteien hingearbeitet haben, und er markiert den offiziellen Wechsel des Besitzers.

Die Übergabe der Immobilie ist mehr als nur die Aushändigung der Schlüssel. Es ist ein sorgfältig dokumentierter Prozess, bei dem beide Parteien bestätigen, dass die Immobilie wie im Kaufvertrag vereinbart übergeben wird. Dazu gehört in der Regel eine Begehung der Immobilie, bei der eventuelle Mängel oder Veränderungen seit der letzten Besichtigung besprochen und dokumentiert werden.

Für den Verkäufer bedeutet die Übergabe, dass er alle relevanten Unterlagen, wie Betriebsanleitungen für Geräte, Garantiebelege, Schlüssel und eventuell Codes für Alarmanlagen oder ähnliches, an den Käufer übergeben muss. Es ist auch eine gute Gelegenheit, letzte Fragen zu klären und dem Käufer wichtige Informationen über die Immobilie mitzugeben, die den Einstieg erleichtern.

Für den Käufer ist die Übergabe der Moment, in dem er offiziell die Verantwortung für die Immobilie übernimmt. Ab diesem Zeitpunkt ist er für die Instandhaltung zuständig und trägt alle damit verbundenen Kosten. Es ist wichtig, dass der Käufer die Immobilie sorgfältig prüft und alle relevanten Informationen vom Verkäufer erhält, um unerwartete Überraschungen zu vermeiden.

Die Übergabe wird in der Regel durch ein Übergabeprotokoll dokumentiert, in dem der Zustand der Immobilie, die übergebenen Schlüssel und Dokumente sowie eventuelle Mängel oder Vereinbarungen festgehalten werden. Dieses Protokoll dient als Absicherung für beide Parteien und sollte von beiden unterschrieben werden.

Die Übergabe der Immobilie ist also ein entscheidender Moment, der den erfolgreichen Abschluss des Verkaufsprozesses symbolisiert. Sie erfordert Sorgfalt und Aufmerksamkeit von beiden Parteien, um sicherzustellen, dass alles reibungslos verläuft.

So, liebe Zuhörerinnen und Zuhörer, das war unser Blick auf die Übergabe der Immobilie und was dabei alles zu beachten ist. Im nächsten und letzten Abschnitt unserer heutigen Folge widmen wir uns der Eigentumsüberschreibung im Grundbuch. Ein formaler, aber ungemein wichtiger Schritt, den ihr nicht verpassen solltet. Bleibt also dran!

Eigentumsüberschreibung im Grundbuch

Nun, kommen wir zum finalen Akt unseres Immobilienverkaufsprozesses: der Eigentumsüberschreibung im Grundbuch. Dieser Schritt ist der juristische Schlussstein, der den Käufer offiziell zum neuen Eigentümer der Immobilie macht.

Das Grundbuch ist ein öffentliches Verzeichnis, das die Eigentumsverhältnisse von Grundstücken und Immobilien klar dokumentiert. Es bietet Transparenz und Rechtssicherheit für alle Beteiligten und ist ein wesentliches Element im Immobilienrecht.

Nachdem die Immobilie übergeben wurde und alle finanziellen Angelegenheiten geklärt sind, ist es Zeit für den Notar, den Antrag auf Eigentumsüberschreibung beim Grundbuchamt einzureichen. Es ist wichtig zu verstehen, dass dieser Prozess seine Zeit braucht. Das Grundbuchamt muss alle Unterlagen sorgfältig prüfen, bevor es die Eigentumsüberschreibung vornehmen kann. Geduld ist also gefragt, aber das Warten lohnt sich.

Sobald der neue Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist, ist der Kaufprozess offiziell abgeschlossen. Der Käufer hat nun alle Rechte und Pflichten, die mit dem Eigentum an der Immobilie verbunden sind. Dieser Moment ist für viele Käufer ein bedeutender Meilenstein, denn er symbolisiert nicht nur den Beginn eines neuen Lebensabschnitts, sondern auch die Erfüllung eines Traums.

Und damit haben wir den gesamten Prozess des Immobilienverkaufs nach dem Notartermin durchlaufen. Von der Auflassungsvormerkung über die Zahlung der Grunderwerbssteuer bis hin zur eigentlichen Eigentumsüberschreibung im Grundbuch – jeder Schritt ist entscheidend, um den Traum vom Eigenheim Wirklichkeit werden zu lassen. 

Der Prozess des Immobilienkaufs oder -verkaufs mag komplex und manchmal sogar entmutigend erscheinen. Doch mit dem richtigen Wissen und der Unterstützung durch Fachleute wie Notare und Makler könnt ihr die Herausforderungen meistern und den Prozess erfolgreich zum Abschluss bringen.

Wenn du über den Verkauf deiner Immobilie nachdenkst und dir aber nicht sicher bist, wie du am besten auf den veränderten Immobilienmarkt reagierst, dann spreche uns gerne an. Wir beraten dich umfassend und helfen dir dabei, den richtigen Weg zu finden. Fordere noch heute dein unverbindliches Beratungsgespräch über den erfolgreichen Verkauf deiner Immobilie an. Zusätzlich bieten wir für Immobilien in unserem Einzugsgebiet Schleswig-Holstein und Hamburg eine kostenfreie Immobilienbewertung an. Rufe uns einfach unter 04101 8545454 oder schreibe uns eine Email an info@visalo-immobilien.de.


In 3 Schritten funktioniert der erfolgreiche Immobilien­verkauf mit uns:

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1.

Objektaufnahme

Wir starten mit einer Besichtigung durch einen ortskundigen Immobilienprofi, dann folgen die Bewertung und gemeinsame Festlegung des Verkaufspreises und die professionelle Exposé-Erstellung

Megaphon Symbol

2.

Vermarktung

Wir vermarkten Ihrer Immobilie auf relevanten Immobilienportalen, führen eine bewusste Bewertung und Selektion der Interessentenanfragen durch und übernehmen die Besichtigungen

Zwei Sprechblasen in dem sich ein Euro Symbol befindet

3.

Preisverhandlung und Kaufabwicklung

Wir führen die Preisverhandlung mit Interessenten durch, unterstützen die Vorbereitung & Durchführung des Notartermins und betreuen Sie bis zur Übergabe