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Notarkosten – wer zahlt den Notar beim Hausverkauf?

Heute beschäftigen wir uns mit dem Thema Notarkosten und beantworten unter anderem die Fragen: Wer zahlt den Notar beim Hausverkauf und wie hoch sind überhaupt die Notarkosten? 

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Wer zahlt den Notar beim Hausverkauf?

Beim Haus- oder Wohnungsverkauf trägt üblicherweise der Käufer die Kosten für den Notar. Selbstverständlich kann auch eine anderslautende Regelung getroffen werden, aber Vorsicht, die Nachfrage kann durchaus auf überraschte Gesichter stoßen. 

Der Käufer entscheidet in der Regel auch, welcher Notar bzw. welches Notariat den Kauf abwickeln soll. Einige Käufer haben bereits einen favorisierten Notar von früheren Transaktionen, den sie gerne wieder beauftragen. Grundsätzlich spielt es in den meisten Fällen jedoch keine Rolle, welcher Notar den Kauf abwickelt.

Auch hinsichtlich der Gebühren unterscheiden sich die verschiedenen Notariate nicht, weil alle gemäß einer festgelegten Gebührenordnung abrechnen müssen. Aus diesem Grund gibt es auch keine Unterschiede zwischen den verschiedenen Bundesländern (anders als bei der Grundsteuer).

Notarkosten – beide Parteien haften

Einer wichtigen Konsequenz sollte man sich im Vorfeld bewusst sein: Obwohl sich die kaufende Partei mit der Übernahme der Notargebühren einverstanden erklärt, haften beide Parteien als Gesamtschuldner. Zahlt der Käufer nicht, kann der Notar sowohl seine Gebühren weiter bei ihm eintreiben als auch beim Verkäufer. Natürlich kommt dieser Fall in der Praxis nicht häufig vor, sollte aber dennoch nicht unerwähnt bleiben.  

Wann muss man die Notarkosten bezahlen?

Üblicherweise versendet der Notar kurze Zeit nach dem Beurkundungstermin seine Kostennote und bittet um baldigen Ausgleich. Der Betrag ist in der Regel sofort fällig. Da Notarkosten aus dem Eigenkapital bezahlt werden sollten, braucht man nicht auf die Auszahlung der Immobilienfinanzierung zu warten.

Die Notarkosten sollte man nach Erhalt der Rechnung zügig bezahlen, üblicherweise räumen die Notariate dem Rechnungsempfänger einige Tage oder sogar Wochen zur Zahlung des Betrages ein, bevor sie an die Fälligkeit erinnern. 

Wie hoch sind die Notarkosten beim Hausverkauf?

Die Notarkosten beim Hausverkauf und natürlich auch bei Wohnungskauf hängen insbesondere von zwei Faktoren ab:

  • Der Kaufpreis des beurkundeten Objektes bestimmt maßgeblich die Notarkosten. Je höher der vereinbarte Kaufpreis ist, desto höher fallen auch die Gebühren des Notars aus. Gemäß einer Tabelle kann die Höhe der anfallenden Kosten beim jeweiligen Wert abgelesen werden. Es macht übrigens keinen Sinn, den Kaufpreis niedriger anzusetzen und den Rest über überhöhte Abschlagszahlungen für Möbel zu bezahlen. Wir sind auf dieses Thema bereits in mehreren Folgen eingegangen (u. a. in Folge 17 – Hausverkauf – so wirst du ausgetrickst). Diese Methode ist nicht nur rechtlich mehr als problematisch, sondern bringt auch eine Reihe weiterer Probleme mit sich.
  • Den durchgeführten Tätigkeiten: Nicht jeder Immobilienkauf ist gleich und so können auch die vom Notar erbrachten Leistungen abweichen. Ein Beispiel ist die etwaige Finanzierung des Kaufpreises durch eine Bank. Wenn der Käufer das zu erwerbende Objekt finanziert, erfordert dies eine Grundschuldbestellung. Für diese zusätzliche Leistung berechnet der Notar eine weitere Gebühr gemäß der Gebührenordnung.

Zu den Gebühren der einzelnen erbrachten Leistungen kommen in der Regel noch einige geringe Kosten hinzu. Dies kann zum Beispiel eine Portoauslage, eine Telekommunikationspauschale oder etwaige Einsichtnahmen ins Grundbuch sein.

Nachfolgend führen wir einige Beispiele für Notarkosten auf. 

  • Kauf einer Immobilie mit einem Kaufpreis von 250.000 EUR ohne Grundschuldbestellung verursacht Notarkosten in Höhe von rund 1.910 EUR
  • Beträgt der Kaufpreis 450.000 EUR und wird eine Grundschuldbestellung in gleicher Höhe durchgeführt, betragen die Notarkosten 3.250 EUR.
  • Bei einem Kaufpreis von 700.000 EUR mit Grundschuldbestellung in gleicher Höhe sind mit Notarkosten in Höhe von 6.000 EUR zu rechnen.

Die Werte sind nicht verbindlich und stellen lediglich einen Richtwert dar. Wer die Kosten im Vorfeld ganz genau wissen möchte, sollte den jeweiligen Notar danach fragen.

Kann man Notarkosten reduzieren?

Die Frage „ob man die Notarkosten reduzieren kann“, wird im Zusammenhang mit der Beurkundung häufig gestellt. Schließlich stellen sie einen nicht zu vernachlässigenden Kostenblock beim Immobilienkauf dar.

Die Notarkosten richteten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz. Daher gibt es, ähnlich wie bei einer Behörde, keinen Spielraum für Rabatte oder Nachlässe. 

Es gibt dennoch einige Möglichkeiten, wie man die Notarkosten reduzieren kann:

  • Bei einem Neubau sollte man das Grundstück separat kaufen und keinesfalls Grundstückskauf und Hausbau in einem Vertrag abschließen. Auf diesem Wege entfallen Notargebühren nur auf den Kaufpreis für das Grundstück.
  • Wird eine Immobilie mitsamt Möbel oder einer Einbauküche verkauft, kann es Sinn machen, den Kauf und die Bezahlung der Möbel, der Einbauküche oder des Hauszubehörs über einen separaten Kaufvertrag zu lösen. Das kann den Kaufpreis einer Immobilie senken – und damit die Nebenkosten. Wichtig ist, dass die Kaufpreise angemessen sind.
  • Verzicht auf Zahlung über Notaranderkonto: Früher war die Nutzung des Notaranderkontos üblich, heute in den meisten Fällen überflüssig. Eine direkte Zahlung schont außerdem den Geldbeutel, denn für die Nutzung des Notaranderkontos fällen zusätzliche Gebühren an.

Sonderfall: Wann fallen keine Notarkosten an?

Es gibt einen Sonderfall des Immobilienkaufs, bei dem keine Notarkosten anfallen: Beim Kauf einer Immobilie im Wege der Zwangsversteigerung. Dafür muss der Erwerber einer Immobilie aus der Zwangsversteigerung eine sogenannte Zuschlagsgebühr entrichten, diese ist jedoch geringer als die üblichen Notarkosten.


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