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Gartenhaus

In Schleswig-Holstein genehmigungsfrei?

Ein Eigenheim hat hierzulande in den meisten Fällen auch einen schönen Garten. Die Gestaltung liegt dabei zum größten Teil allein in der Hand der Eigentümer. Doch es gibt mitunter Themen, bei denen Fragen aufkommen. Dazu gehört zum Beispiel die Errichtung eines Gartenhauses. Hier ist in vielen Fällen nicht klar, ob dafür eine Baugenehmigung benötigt wird und bis zu welcher Größe Gartenhäuser in Schleswig-Holstein genehmigungsfrei sind. Genau diese Fragen behandeln wir als Immobilienmakler Itzehoe nun etwas genauer.

Gartenhaus

Kann ich auf meinem Grundstück ein Gartenhaus bauen?

Grundsätzlich ist es in Schleswig-Holstein nicht verboten, Gartenhäuser im eigenen Garten zu bauen. Trotzdem müssen gewisse Vorgaben eingehalten werden:

1.   Wie groß darf ein Gartenhaus auf dem eigenen Grundstück sein?

Die allgemeine Grundflächenzahl (GRZ) darf für Nebenanlagen wie Gartenhäuser maximal um 50% überschritten werden und niemals mehr als 0,8 betragen.

Das bedeutet:

Eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,3 bedeutet bei einem Grundstück von 1.000 m², dass maximal 300 m² bebaut werden dürfen. Für Nebenanlagen wie Gartenhäuser darf dieser Wert also maximal auf 0,45 steigen (50%), so dass die Größe des Gartenhauses so flächenmäßig begrenzt wird. Im Normalfall reicht die freie Fläche für ein kleines Gartenhaus jedoch fast immer.

2.    Wie weit muss ein Gartenhaus von der Grenze entfernt sein?

Grundsätzlich gilt auch in Schleswig-Holstein die Regel, dass Gebäude auf einem Grundstück mindestens 3 Meter von der Grundstücksgrenze entfernt errichtet werden dürfen. In § 6 Absatz 9 der Landesbauordnung für Schleswig-Holstein gibt es jedoch eine Sonderregel für Gebäude, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Keine Aufenthaltsräume oder Feuerstellen
  • Mittlere Wandhöhe von maximal 3 Metern
  • Gesamtlänge von maximal 9 Metern

Eine kleine Gartenhütte für Geräte dürfte also auch direkt an die Grundstücksgrenze gebaut werden, sofern sie keine Möglichkeit bietet, sich darin lange aufzuhalten und nicht zu hoch ausfällt. Übrigens sind Grenzsteine eine wichtige Marke für Grundstücksgrenzen.

Tipp: Bauherren sollten immer mit den Nachbarn sprechen, ob ein Gartenhaus in der Nähe der Grundstücksgrenze stört. Auf diesem Weg lässt sich späterer Streit vermeiden, der die Wohnatmosphäre empfindlich stören kann.

3.   Wie groß darf ein Gartenhaus ohne Baugenehmigung sein?

Die Landesbauordnung in Schleswig-Holstein bietet auch die Möglichkeit, ein Gartenhaus ohne Baugenehmigung zu errichten. Dafür muss dieses jedoch laut §61 entsprechende Vorgaben erfüllen:

  • Keine Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstellen
  • Brutto-Rauminhalt von maximal 30 m³ (außerorts liegt die Grenze bei 10 m³)

Bein einer angenommenen Höhe von 1,80 Meter ließe sich so also ein Gartenhaus mit einer Grundfläche von 4×4 Metern errichten. Es ist jedoch wichtig, zusätzlich auch einen Blick in den Bebauungsplan zu werfen. In Einzelfällen kann es passieren, dass Nebenanlagen wie Gartenhäuser nur innerhalb der Baugrenzen errichtet werden dürfen und das eigene Grundstück teilweise außerhalb liegt.

Wichtig: Wer ohne Baugenehmigung ein Gartenhaus mit einem größeren Volumen errichtet, riskiert Ärger mit den Baubehörden. Zum einen können diese später einen Rückbau verlangen und zum anderen werden im schlimmsten Fall als Strafe Geldbußen wegen einer Ordnungswidrigkeit verhängt. Die Bußgelder können dabei Summen bis zu 500.000 Euro annehmen. Im Zweifel ist es immer besser, das eigene Bauvorhaben kurz bei der Baubehörde vorzustellen und anzufragen.

Was kostet eine Baugenehmigung für ein Gartenhaus in Schleswig-Holstein?

Überschreitet das Gartenhaus die genehmigungsfreie Größe, muss eine Baugenehmigung eingeholt werden. Die Gebühren daraus errechnen sich aus den anrechenbaren Baurichtwerten (in diesem Fall die realistischen Lohn- und Stoffkosten) und den Gebührensätzen in der Baugebührenverordnung (BauGebVO). Deshalb dürften die Kosten für eine Baugenehmigung eines Gartenhauses in Schleswig-Holstein je nach Gesamtausgaben zwischen 7 (bis 1.000 Euro Ausgaben für das Gartenhaus) und 28 Euro (bis 4.000 Euro Ausgaben für ein Gartenhaus) schwanken. Darüber hinaus müssen eventuell noch Verwaltungsgebühren mit in die Kalkulation einbezogen werden.

Gartenhaus in Schleswig-Holstein: Oft eher unkompliziert. Wer ein Gartenhaus errichten möchte, sollte dabei einige Punkte im Vorfeld klären. Ausstattungsmerkmale wie Toiletten, Aufenthaltsräume oder Feuerstellen innerhalb eines Gartenhauses verkomplizieren den Genehmigungsprozess nämlich deutlich. Bleibt das Gartenhaus hingegen unter einem Bruttovolumen von 30 m³, ist eine Baugenehmigung nicht erforderlich. Bei Einhaltung einer Wandgröße von 3 Metern werden zudem auch die Regeln zum Bau an Grundstücksgrenzen deutlich lockerer gehandhabt. Wichtig für alle, die ein Grundstück in Pinneberg verkaufen möchten: Der Wert eines Grundstücks hängt von vielen Faktoren ab. Doch wie viel ist ein Grundstück in Pinneberg wert?


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