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Terrassenüberdachung

In Schleswig-Holstein genehmigungsfrei?

Im Sommer auf der Terrasse sitzen und das schöne Wetter genießen – ein Traum vieler Eigenheimbesitzer. Doch gerade im Hochsommer erweist sich die brennende Sonne mitunter als störend. Für solche Fälle stellt eine Terrassenüberdachung genau die richtige Lösung dar. Da Terrassenüberdachungen jedoch im Gegensatz zu einem Sonnenschirm eine bauliche Maßnahme darstellen, gelten hier besondere Regeln. Doch wie sehen diese in Schleswig-Holstein aus und was sollten Eigenheimbesitzer beachten? Als Immobilienmakler Itzehoe beantworten wir Ihnen gerne diese Frage: 

Brauche ich für meine Terrassenüberdachung in Schleswig-Holstein eine Baugenehmigung?

Wie bei der Errichtung eines Gartenhauses stellt sich auch hier die Frage, ob eine Terrassenüberdachung genehmigungspflichtig ist oder nicht. Dies hängt von verschiedenen Faktoren ab. Die Landesbauordnung (LBO) stellt gewisse Bedingungen in Bezug auf die Genehmigungsfreiheit für Überdachungen:

Wie groß darf eine Terrassenüberdachung ohne Genehmigung sein?

Die einzelnen Bundesländer in Deutschland legen mitunter individuelle Regelungen fest. Für Schleswig-Holstein regelt § 61 Abs. 1 Nr. 1G LBO, dass eine Terrassenüberdachung so lange genehmigungsfrei bleibt, wie ihre Fläche 30 m² nicht überschreitet. Darüber hinaus darf die Tiefe nicht größer ausfallen als 3 Meter. Bei einer größeren Terrassenüberdachung müssen Eigenheimbesitzer eine Baugenehmigung einholen.

Achtung: Diese Regelung gilt zunächst nur für ebenerdige Terrassen. Dachterrassen werden mitunter anders behandelt.

Terrassenüberdachung

Wie steht es um die Abstandsregeln für eine Terrassenüberdachung?

Der allgemeine Mindestabstand von 3 Metern zum Nachbargrundstück muss im Allgemeinen eingehalten werden. Lassen die Platzverhältnisse dies nicht zu (wie z.B. bei Reihenhäusern), sollten Bauherren das Gespräch mit dem Nachbarn suchen. Stimmt dieser einer Grenzbebauung zu, kann die Überdachung doch noch umgesetzt werden. Darüber hinaus lässt sich so auch dauerhafter Streit vermeiden.

Wichtig: Eine schriftliche Vereinbarung mit dem Nachbarn erscheint immer sinnvoll. Auf diese Weise entsteht ein Bewies, falls Nachbarn ihre Meinung nachträglich doch noch einmal ändern wollen.

Kann der Nachbar die Terrassenüberdachung verweigern?

Sollte die Terrassenüberdachung mehr als 3 Meter vom Nachbargrundstück entfernt sein, kann der Nachbar kein Veto einlegen. Grundsätzlich ist es jedoch sinnvoll, vorher immer mit dem Nachbarn zu sprechen, um den Frieden zu wahren. So lässt sich vermeiden, dass sich der Nachbar durch fehlende Belüftung oder durch plötzlich ungünstig fallenden Schatten beeinträchtigt fühlt.

Tipp: Als Bewohner einer Doppelhaushälfte ist es eventuell sinnvoll, gemeinsam mit dem Nachbarn eine Terrassenüberdachung anzugehen. Dies sorgt für einen einheitlichen Look und die Kosten lassen sich teilen. Hier sollte jedoch einkalkuliert werden, dass auch beide Parteien die Kosten für etwaige Wartungen und Reparaturen tragen müssen.  

Was kostet ein Bauantrag für die Terrassenüberdachung?

Bei einer Terrassenüberdachung sieht die Baugebührenverordnung (BauGebVO) von Schleswig-Holstein als Basis die tatsächlichen Material- und Arbeitskosten vor. Aus diesen Kosten werden also die anrechenbaren Bauwerte nach §2 BauGebVO festgelegt. Diese wiederum werden auf die nächsten vollen 1.000 Euro aufgerundet und bilden letztlich die Bemessungsgrundlage für die Gebührenberechnung. Sollten sich die Gebühren unterhalb von 100 Euro bewegen, gilt die Mindestgebühr von 100 Euro nach § 4 Absatz 2 BauGebVO.

Letztlich lässt sich also festhalten: Die Gebühren für eine Baugenehmigung einer Terrassenüberdachung hängen von deren Kosten ab. Zusätzlich können noch Verwaltungsgebühren erhoben werden.

Hinweis: Für eine Baugenehmigung müssen viele Dokumente eingereicht werden. Der Vorteil bei Bausätzen für Terrassenüberdachung liegt darin, dass ein Großteil der Dokumente wie z.B. zur Statik bereits enthalten ist. Hier müssen am Ende nur noch wenige Dokumente wie ein Lageplan hinzugefügt werden.

Ist ein Kaltwintergarten in Schleswig-Holstein genehmigungspflichtig?

Kaltwintergärten sind in Schleswig-Holstein auf jeden Fall genehmigungspflichtig. In §61 der LBO sind die Ausnahmen von der Genehmigungspflicht klar definiert. Ein Kaltwintergarten gehört nicht dazu, weil er im Normalfall beheizt wird. Aus diesem Grund müssen Bauherren für das Vorhaben eine entsprechende Baugenehmigung bei der zuständigen Behörde beantragen.

Terrassenüberdachung: Vorher genau planen!

Eine Terrassenüberdachung kann an heißen Sommertagen genau die Lösung sein, um im eigenen Garten trotzdem die angenehme Atmosphäre zu genießen. Bis zu einer Fläche von 30 m² und einer Tiefe von 3 Metern lassen sich die Überdachungen sogar ohne Baugenehmigung errichten. Zusätzlich sollte ein Mindestabstand von 3 Metern zum Nachbargrundstück eingehalten werden.

Ist dies nicht möglich, kann eine Verständigung mit dem Nachbarn und eine schriftliche Vereinbarung Abhilfe schaffen. Größere Terrassenüberdachung benötigen hingegen in jedem Fall eine Baugenehmigung. Die Gebühren dafür variieren je nach den Anschaffungs- und Aufbaukosten für das Terrassendach.


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