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Welche Optionen gibt es? Verkauf, Übernahme, Vermietung oder Teilungsversteigerung

Nach einer Trennung oder Scheidung stellt sich für viele Paare die Frage, was mit der gemeinsamen Immobilie geschehen soll. Eine Entscheidung über Verkauf, Übernahme, Vermietung oder eine Teilungsversteigerung hat nicht nur emotionale, sondern vor allem auch finanzielle und rechtliche Konsequenzen.

Jede der vier Optionen bringt unterschiedliche Vor- und Nachteile mit sich:

  • Ein Verkauf kann eine klare finanzielle Trennung ermöglichen, jedoch auch mit steuerlichen Belastungen oder Marktwertschwankungen verbunden sein.
  • Die Übernahme durch einen Partner erfordert eine solide Finanzierung und die Zustimmung der Bank.
  • Eine Vermietung kann eine sinnvolle Übergangslösung sein, birgt jedoch Konfliktpotenzial zwischen den Ex-Partnern.
  • Eine Teilungsversteigerung sollte nur als letzter Ausweg gewählt werden, da sie häufig mit finanziellen Nachteilen verbunden ist.

Um die beste Entscheidung zu treffen, sollten Betroffene die wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Aspekte jeder Option sorgfältig abwägen. In diesem Artikel werden die wichtigsten Möglichkeiten für den Umgang mit einer gemeinsamen Immobilie nach einer Trennung erläutert, um eine fundierte Wahl zu ermöglichen und finanzielle Risiken zu minimieren.

Verkauf der Immobilie

Ein Immobilienverkauf ist eine der häufigsten Lösungen nach einer Trennung oder Scheidung, da er eine klare wirtschaftliche Trennung zwischen den Ex-Partnern ermöglicht. Der Verkaufserlös kann zur Tilgung eines bestehenden Kredits genutzt und der verbleibende Betrag zwischen den Eigentümern aufgeteilt werden. Allerdings erfordert der Verkauf eine gute Planung, rechtliche Absicherung und steuerliche Berücksichtigung, um finanzielle Nachteile zu vermeiden.

Voraussetzungen und Ablauf des Verkaufs

Einigung der Ex-Partner über den Verkauf

  • Beide Miteigentümer müssen sich einvernehmlich darauf verständigen, dass die Immobilie verkauft wird.
  • Falls einer der Ex-Partner den Verkauf verweigert, kann eine Teilungsversteigerung durchgesetzt werden, die jedoch oft mit finanziellen Nachteilen verbunden ist.
  • Eine schriftliche Vereinbarung über die Verteilung des Verkaufserlöses und die Verantwortung für Verkaufsnebenkosten ist ratsam.

Beauftragung eines Maklers oder eigenständiger Verkauf

  • Ein Makler kann den Verkaufsprozess erleichtern, da er eine realistische Markteinschätzung vornimmt, Besichtigungen organisiert und den Verkaufsprozess professionell begleitet.
  • Alternativ kann die Immobilie auch eigenständig verkauft werden, was jedoch Zeit, Verhandlungsgeschick und eine gute Kenntnis des Immobilienmarktes erfordert.

Bedeutung der Wertermittlung für eine faire Preisfindung

  • Eine objektive Immobilienbewertung durch einen Gutachter oder Makler stellt sicher, dass die Immobilie nicht unter Marktwert verkauft wird.
  • Faktoren wie Lage, Zustand, Marktsituation und vergleichbare Verkäufe spielen bei der Wertermittlung eine entscheidende Rolle.
  • Falls sich die Ex-Partner nicht auf den Marktwert einigen können, kann eine neutrale Schätzung durch einen Sachverständigen helfen, Streitigkeiten zu vermeiden.

Verteilung des Verkaufserlöses und Tilgung des Kredits

Abzug der Restschuld des Immobilienkredits

  • Falls die Immobilie noch mit einem Kredit belastet ist, muss die Restschuld aus dem Verkaufserlös beglichen werden.
  • Die Bank erhält zunächst den noch offenen Kreditbetrag, bevor der verbleibende Erlös an die Eigentümer ausgezahlt wird.
  • Falls der Verkaufspreis niedriger als die Restschuld ist, bleibt eine Restverbindlichkeit, die von den Ex-Partnern anteilig übernommen werden muss.

Aufteilung des verbleibenden Erlöses nach Eigentumsanteilen

  • Nach Abzug der Restschuld und aller Verkaufsnebenkosten (z. B. Maklerprovision, Notarkosten, Grunderwerbsteuer) wird der Erlös gemäß den im Grundbuch festgelegten Eigentumsanteilen aufgeteilt.
  • Falls die Ex-Partner jeweils zu 50 % im Grundbuch stehen, wird der Gewinn entsprechend aufgeteilt.
  • Falls ein Partner während der Ehe mehr investiert hat, sollte eine vorherige vertragliche Regelung getroffen werden, um einen gerechten Ausgleich sicherzustellen.

Berücksichtigung von Investitionen eines Ehepartners

  • Falls einer der Partner während der Ehe Renovierungen, Modernisierungen oder Kreditraten allein gezahlt hat, kann er unter Umständen eine Ausgleichszahlung aus dem Verkaufserlös fordern.
  • Eine schriftliche Dokumentation von Investitionen (z. B. Rechnungen, Überweisungsbelege) ist wichtig, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
  • Falls keine klare Regelung besteht, kann ein Anwalt oder Mediator helfen, eine faire Einigung zu finden.

Steuerliche Aspekte des Immobilienverkaufs

Spekulationssteuer bei Verkauf innerhalb von zehn Jahren

  • Falls die Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf verkauft wird, kann Spekulationssteuer auf den Verkaufsgewinn anfallen.
  • Eine Ausnahme besteht, wenn die Immobilie im Jahr des Verkaufs und in den beiden vorherigen Jahren selbst genutzt wurde.
  • Falls die Immobilie vermietet war, ist der Gewinn steuerpflichtig, es sei denn, die Zehnjahresfrist ist abgelaufen.

Grunderwerbsteuer und mögliche Steuerbefreiungen

  • Beim Verkauf einer Immobilie fällt für den Käufer Grunderwerbsteuer an. Diese variiert je nach Bundesland zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises.
  • Falls ein Ex-Partner die Immobilie übernimmt, kann die Grunderwerbsteuer unter bestimmten Bedingungen entfallen, wenn es sich um eine Übertragung im Rahmen der Scheidung handelt.

Auswirkungen auf die persönliche Finanzplanung

  • Der Verkauf einer Immobilie kann erhebliche finanzielle Auswirkungen haben, insbesondere wenn hohe Schulden bestehen oder eine Restschuld verbleibt.
  • Falls der Verkaufserlös zur Tilgung eines bestehenden Kredits genutzt wird, kann dies die persönliche Bonität verbessern.
  • Es ist ratsam, die steuerlichen und finanziellen Konsequenzen mit einem Finanzberater oder Steuerberater zu besprechen, um unerwartete Belastungen zu vermeiden.
ph

Philip Hildebrandt
Inhaber & geprüfter MarktWert-Makler

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Übernahme der Immobilie durch einen Ehepartner

Die Übernahme der gemeinsamen Immobilie durch einen Ehepartner ist eine der häufigsten Lösungen nach einer Trennung oder Scheidung. Sie ermöglicht es einem der Ex-Partner, in der Immobilie zu bleiben und gleichzeitig die finanzielle Trennung zu vollziehen. Allerdings bringt diese Option rechtliche, finanzielle und kreditvertragliche Herausforderungen mit sich. Entscheidend ist, wie die Ausgleichszahlung für den anderen Partner finanziert wird, ob die Bank einer Kreditübernahme zustimmt und welche rechtlichen Anpassungen erforderlich sind.

Finanzierung der Ausgleichszahlung an den anderen Ehepartner

Wertermittlung und Berechnung des Anteils für die Auszahlung

  • Damit der übernehmende Ehepartner den anderen auszahlen kann, muss zunächst der Marktwert der Immobilie durch eine Immobilienbewertung oder ein Sachverständigengutachten ermittelt werden.
  • Vom aktuellen Marktwert werden bestehende Schulden (z. B. laufender Kredit) abgezogen, um den Nettovermögenswert der Immobilie zu berechnen.
  • Der auszuzahlende Betrag richtet sich nach den Eigentumsanteilen im Grundbuch. Falls beide Ex-Partner jeweils zur Hälfte eingetragen sind, wird der verbleibende Wert der Immobilie zu 50 % an den auszuzahlenden Partner übertragen.

Beispiel:

  • Marktwert der Immobilie: 500.000 Euro
  • Offene Restschuld des Kredits: 200.000 Euro
  • Nettovermögenswert: 300.000 Euro
  • Bei einem 50/50-Eigentumsanteil erhält der ausziehende Partner eine Ausgleichszahlung von 150.000 Euro.

Möglichkeiten zur Finanzierung der Ausgleichszahlung

Die Übernahme des Kredits und die gleichzeitige Auszahlung des Ex-Partners kann eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen. Mögliche Finanzierungsoptionen sind:

  • Eigenkapital: Falls genügend eigene Mittel vorhanden sind, kann die Auszahlung direkt finanziert werden.
  • Umschuldung oder Erhöhung des bestehenden Kredits: Viele Banken erlauben eine Kreditaufstockung, um die Ausgleichszahlung zu finanzieren.
  • Neuer Immobilienkredit: Falls die Bank den bestehenden Kreditvertrag nicht anpasst, kann ein neuer Kredit mit besseren Konditionen aufgenommen werden.
  • Teilverkauf oder Beleihung der Immobilie: Falls der übernehmende Ehepartner nicht genügend Eigenkapital hat, kann eine Teilfinanzierung durch eine Bank oder ein Teilverkauf an einen Investor eine Lösung sein.

Eine solide Finanzplanung ist essenziell, um sicherzustellen, dass die monatliche Belastung tragbar bleibt.

Zustimmung der Bank zur Kreditübernahme

Prüfung der Bonität des übernehmenden Ehepartners

  • Die Bank prüft, ob der übernehmende Ehepartner finanziell in der Lage ist, den Kredit allein weiterzuführen.
  • Kriterien für die Bonitätsprüfung:
    • Einkommensverhältnisse und berufliche Sicherheit
    • Bestehende Schulden oder andere Kreditverpflichtungen
    • Sicherheiten wie Eigenkapital oder Bürgschaften
  • Falls die Bank Zweifel an der Kreditwürdigkeit hat, kann sie die Kreditübernahme ablehnen, sodass der ausgezogene Ehepartner weiterhin gesamtschuldnerisch haftet.

Verhandlungen mit der Bank über Anpassung der Kreditkonditionen

Falls die Bank einer Kreditübernahme zustimmt, können die Konditionen oft neu verhandelt werden. Mögliche Optionen:

  • Anpassung des Zinssatzes, falls die Marktzinsen gesunken sind.
  • Verlängerung der Laufzeit, um die monatliche Belastung zu reduzieren.
  • Teilweise Umschuldung oder Neufinanzierung, um bessere Konditionen zu erhalten.

Risiken einer Ablehnung der Kreditübernahme

  • Falls die Bank die alleinige Kreditübernahme verweigert, bleibt der ausgezogene Ehepartner weiterhin in der Haftung für den Kredit, auch wenn er die Immobilie nicht mehr nutzt.
  • Dadurch kann es für ihn schwierig werden, eine neue Finanzierung für eine eigene Immobilie zu erhalten.
  • In diesem Fall muss nach alternativen Lösungen gesucht werden, beispielsweise eine gemeinsame Weiterführung des Kredits mit klar geregelten Zahlungsvereinbarungen oder der Verkauf der Immobilie.

Rechtliche und vertragliche Absicherung

Notwendigkeit einer notariellen Vereinbarung zur Eigentumsübertragung

  • Die Eigentumsübertragung muss notariell beurkundet werden, damit sie rechtswirksam ist.
  • Der Notar stellt sicher, dass der ausgezahlte Ehepartner keine weiteren Ansprüche auf die Immobilie hat.
  • Falls eine Scheidungsvereinbarung existiert, sollte die Eigentumsübertragung darin festgehalten werden, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

Anpassung des Grundbucheintrags und Entlassung aus der Kreditverpflichtung

  • Sobald die Eigentumsübertragung notariell bestätigt ist, muss der Grundbucheintrag geändert werden.
  • Dies erfolgt durch einen Antrag beim Grundbuchamt, der in der Regel vom Notar gestellt wird.
  • Gleichzeitig muss die Bank den ausziehenden Ehepartner aus der Kreditverpflichtung entlassen, sofern eine Übernahme durch den verbleibenden Partner möglich ist.

Umgang mit bestehenden Belastungen oder Grundschulden

  • Falls die Immobilie mit einer Grundschuld belastet ist, bleibt diese auch nach der Eigentumsübertragung bestehen.
  • Die Bank kann fordern, dass die Grundschuld auf den neuen Kreditnehmer umgeschrieben oder angepasst wird.
  • Falls zusätzliche Sicherheiten hinterlegt wurden, müssen diese neu bewertet oder freigegeben werden.

Vermietung der Immobilie als Übergangslösung

Die Vermietung einer gemeinsamen Immobilie kann nach einer Trennung oder Scheidung eine sinnvolle Übergangslösung sein, wenn ein sofortiger Verkauf nicht gewünscht oder finanziell unvorteilhaft wäre. Sie ermöglicht es, laufende Kreditverpflichtungen durch Mieteinnahmen zu decken, während sich die Ex-Partner Zeit für eine endgültige Entscheidung über die Zukunft der Immobilie nehmen. Allerdings bringt diese Option auch Herausforderungen mit sich, insbesondere wenn es um die Verteilung der Mieteinnahmen, die Verwaltung der Immobilie und die langfristige Perspektive geht.

Chancen und Risiken der Vermietung

Vorteile einer Vermietung zur Vermeidung eines Verkaufs mit Verlust

  • Falls der Immobilienmarkt ungünstig ist, kann eine Vermietung helfen, einen späteren Verkauf zu einem besseren Preis zu ermöglichen.
  • Die Mieteinnahmen können zur Tilgung des bestehenden Kredits beitragen, sodass beide Ex-Partner finanziell entlastet werden.
  • Falls einer der Ex-Partner zu einem späteren Zeitpunkt die Immobilie übernehmen möchte, kann eine befristete Vermietung als Zwischenlösung dienen.
  • Langfristig kann die Immobilie als Kapitalanlage dienen, hauptsächlich, wenn sie eine positive Wertentwicklung erwarten lässt.

Mögliche Konflikte zwischen den Ex-Partnern über Mieteinnahmen und Verwaltung

  • Uneinigkeit über die Mietpreisgestaltung: Während ein Ex-Partner die Mieteinnahmen maximieren möchte, könnte der andere einen niedrigeren Mietpreis bevorzugen, um schneller einen Mieter zu finden.
  • Aufteilung der Mieteinnahmen: Falls die Kreditverpflichtungen nicht vollständig durch die Miete gedeckt werden, muss geklärt werden, wie die Differenz ausgeglichen wird.
  • Verwaltungsaufwand: Wer übernimmt die Kommunikation mit den Mietern, Instandhaltungen und rechtlichen Angelegenheiten?
  • Langfristige Nutzung: Falls einer der Ex-Partner die Immobilie später selbst nutzen oder verkaufen möchte, kann dies zu Meinungsverschiedenheiten führen.

Aufteilung der Kredit- und Nebenkosten während der Vermietung

Klärung der Verantwortlichkeiten für Kreditraten, Reparaturen und Verwaltung

  • Die Mieteinnahmen sollten in erster Linie dazu genutzt werden, die monatlichen Kreditraten zu decken. Falls die Miete nicht ausreicht, muss geregelt werden, wie die verbleibenden Kosten aufgeteilt werden.
  • Wer übernimmt laufende Instandhaltungen, Verwaltungskosten und Versicherungen? Diese Fragen sollten schriftlich festgehalten werden.
  • Falls einer der Ex-Partner die Immobilie nach der Vermietung selbst übernehmen möchte, muss geregelt werden, wer bis dahin steuerliche Belastungen und Eigentümerkosten trägt.

Vertragliche Regelungen zur späteren endgültigen Verwertung der Immobilie

  • Eine schriftliche Vereinbarung zwischen den Ex-Partnern kann festlegen, wie lange die Immobilie vermietet wird und welche Bedingungen für einen späteren Verkauf oder eine Übernahme gelten.
  • Es sollte definiert werden, wann und zu welchen Bedingungen ein Verkauf erfolgen soll.
  • Falls ein Ex-Partner die Immobilie später übernehmen möchte, kann eine Vorkaufsregelung oder ein festgelegter Kaufpreis vereinbart werden.

Langfristige Perspektiven einer Vermietung

Optionen für eine spätere Übernahme oder Verkauf der Immobilie

  • Falls einer der Ex-Partner die Immobilie später selbst nutzen möchte, kann eine Vermietung eine Zwischenlösung sein, bis die finanzielle Situation eine Übernahme ermöglicht.
  • Alternativ kann vereinbart werden, dass die Immobilie nach einer bestimmten Frist verkauft wird, um eine endgültige Lösung zu schaffen.
  • Eine Verkaufsklausel nach einem festgelegten Zeitraum kann helfen, spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

Finanzielle und steuerliche Überlegungen bei fortgesetzter Vermietung

  • Steuerliche Vorteile: Falls die Immobilie langfristig vermietet wird, können Kreditraten, Zinsen, Instandhaltungskosten und Abschreibungen steuerlich geltend gemacht werden.
  • Kapitalertragssteuer und Spekulationsfrist: Falls die Immobilie nach zehn Jahren verkauft wird, entfällt die Spekulationssteuer. Eine langfristige Vermietung kann daher eine sinnvolle Strategie sein, um Steuerbelastungen zu reduzieren.
  • Entwicklung der Immobilienpreise: Eine langfristige Vermietung kann sinnvoll sein, wenn erwartet wird, dass der Marktwert der Immobilie in den kommenden Jahren steigt.

Fazit und Handlungsempfehlungen

Die Entscheidung über den Umgang mit einer gemeinsamen Immobilie nach einer Trennung oder Scheidung ist eine der bedeutendsten finanziellen und rechtlichen Herausforderungen. Ob Verkauf, Übernahme, Vermietung oder Teilungsversteigerung – jede Option hat weitreichende Konsequenzen, die gut durchdacht sein sollten. Eine frühzeitige Entscheidung hilft, finanzielle Verluste zu vermeiden und eine tragfähige Lösung für beide Ex-Partner zu finden.

Bedeutung einer frühzeitigen Entscheidung über den Umgang mit der Immobilie

  • Je schneller eine Entscheidung getroffen wird, desto besser lassen sich laufende Kosten minimieren, insbesondere wenn weiterhin Kreditraten, Instandhaltungskosten und Nebenkosten anfallen.
  • Eine ungeklärte Situation kann zu Konflikten führen, insbesondere wenn ein Partner weiterhin in der Immobilie lebt, während der andere finanzielle Verpflichtungen trägt.
  • Banken, Versicherungen und Mieter brauchen klare Regelungen, um rechtliche Unsicherheiten zu vermeiden.
  • Eine frühzeitige Lösung gibt beiden Parteien Planungssicherheit für die eigene finanzielle Zukunft.

Die Wahl zwischen Verkauf, Übernahme, Vermietung oder Teilungsversteigerung ist eine der weitreichendsten Entscheidungen nach einer Trennung. Jede Option hat spezifische finanzielle, rechtliche und steuerliche Konsequenzen, die gut durchdacht sein sollten.

Empfohlene Vorgehensweise:

  • Frühzeitig eine gemeinsame Entscheidung treffen, um finanzielle Belastungen und Konflikte zu vermeiden.
  • Alle relevanten Faktoren berücksichtigen: Marktwert, Kreditverpflichtungen, steuerliche Konsequenzen.
  • Professionelle Beratung durch Makler, Anwälte und Finanzexperten einholen, um wirtschaftlich sinnvolle Entscheidungen zu treffen.

Mit einer durchdachten Strategie und kompetenter Unterstützung kann eine Lösung gefunden werden, die für beide Parteien finanziell tragfähig und langfristig sinnvoll ist.

ph

Philip Hildebrandt
Inhaber & geprüfter MarktWert-Makler

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