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Kosten für Notar und Grundbucheintrag

Darauf sollten Immobilienkäufer achten!

Der Kauf einer Immobilie oder eines Grundstücks stellt ein großes finanzielles Projekt dar, welches entsprechende Kosten verursacht. Neben dem reinen Kaufpreis sollten auch die Kosten für den Notar und das Grundbuchamt berücksichtigt werden. Doch welche Aufgaben hat ein Notar eigentlich bei einem Immobilienverkauf? Welche Gebühren rechnet er ab und was kassiert das Grundbuchamt für die benötigten Einträge?

Kosten für Notar und Grundbucheintrag

Wann ist ein Notar notwendig?

In Deutschland müssen Kaufverträge für Immobilien notariell beurkundet werden. Erst durch die Beurkundung und die Eigentumsumschreibung wird der Erwerb einer Immobilie am Ende rechtsgültig. Dabei führt ein Notar beim Kauf einer Immobilie vor allem folgende Aufgaben durch:

  • Beurkundung des Kaufvertrags
  • Beurkundung einer Grundschuld
  • Kaufvollzug
  • Betreuung (Aufklärung aller Beteiligten über die Folgend es Rechtsgeschäfts)
  • Beglaubigung der Unterschriften
  • Ausstellung einer Rangbescheinigung
  • Auflassungsvormerkung
  • Notaranderkonto

Für all diese Tätigkeiten berechnet der Notar entsprechende Gebühren, die die Käufer einer Immobilie mit einkalkulieren sollten. Das Gleiche gilt für die Gebühren des Grundbuchamtes, die bei Erstellung von Grundbucheinträgen fällig werden. Übrigens können auch bei der Beantragung des Grundbuchauszuges Kosten anfallen.

Wie hoch sind die Notarkosten bei einem Hauskauf?

Die genaue Höhe der Notarkosten bei einem Hauskauf hängt von der Höhe des Kaufpreises sowie den Leistungen des Notars ab. 

Übrigens wird der Kaufpreis anhand des tatsächlichen Wertes der Immobilie bestimmt, daher ist eine verlässliche und professionelle Immobilienbewertung äußerst wichtig.

Notare müssen ihre Gebühren nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) abrechnen. Für Grundbuchsachen zeigt die Tabelle B aus dem Anhang des Gesetzes die Gebührensätze in Abhängigkeit des Kaufpreises genauer auf:

Wert bis…0,3facher Gebührensatz0,5facher Gebührensatz1,0facher Gebührensatz2,0facher Gebührensatz
110.000 €81,90 €136,50 €273,00 €546,00 €
125.000 €90,00 €150,00 €300,00 €600,00 €
140.000 €98,10 €163,50 €327,00 €654,00 €
155.000 €106,20 €177,00 €354,00 €708,00 €
170.000 €114,30 €190,50 €381,00 €762,00 €
185.000 €122,40 €204,00 €408,00 €816,00 €
200.000 €130,50 €217,50 €435,00 €870,00 €
230.000 €145,50 €242,50 €485,00 €970,00 €

Tabelle 1: Ausschnitt aus der Tabelle B des GNotKG bis zum Wert von 230.000 Euro

Mit dieser Tabelle und den Gebührensätzen für einzelne Dienstleistungen von Notaren lassen sich die Notarkosten für einen Hauskauf berechnen.

Hinweis: Auch wenn die Notarkosten vom Einzelfall abhängen, existiert eine Faustformel. Allgemein sollten Käufer ca. 1% des Kaufpreises als Notarkosten einkalkulieren.

Beispiel: Notarkosten Hauskauf in Schleswig-Holstein 2022

In unserer Beispielrechnung für die Notarkosten gehen wir davon aus, dass eine kleine Immobilie in Schleswig-Holstein für einen Kaufpreis von 230.000 Euro den Besitzer wechseln soll. Diese wird über einen Immobilienkredit finanziert, für den eine Grundschuld über 180.000 Euro zu bestellen ist.

Der Notar rechnet dabei unter anderem folgende Gebührensätze ab:

LeistungGebührensatzGebühr
Beurkundung des Kaufvertrags20/10 (2,0fach)970,00 Euro
Beurkundung der Grundschuld über 180.000 Euro10/10 (1,0fach)408,00 Euro
Betreuungsgebühr5/10 (0,5fach)242,50 Euro
Beglaubigung der beiden Unterschriften2/10 (0,2fach, höchstens 130 Euro pro Unterschrift)194,00 Euro
Kaufvollzug5/10 (0,5fach)242,50 Euro
Gesamt 2.057 Euro

Tabelle 2: Beispielrechnung für die Notarkosten beim Hauskauf

Hinweis: Da Notare in ganz Deutschland nach der gleichen Gebührentabelle abrechnen müssen, ergeben sich für Schleswig-Holstein in diesem Fall keinerlei Besonderheiten.

Wie lassen sich Notargebühren sparen?

Sowohl die Notargebühren als auch die Grundbuchgebühren werden durch das GNotKG bestimmt und sind somit kaum veränderbar. Es existiert jedoch eine mögliche Strategie: Verzichten die Beteiligten auf Leistungen, lässt sich die Gebührenrechnung am Ende etwas senken.

Mögliche Ansatzpunkte sind:

  • Verzicht auf das Notaranderkonto: Das Notaranderkonto soll die Zahlungsabwicklung zwischen Käufer und Verkäufer absichern. Werden die Zahlungsmodalitäten hingegen im Kaufvertrag detailliert geregelt, können die Parteien auf ein Notaranderkonto verzichten und diese Gebühren einsparen.
  • Beim Neubau Grundstück einzeln kaufen: Die Gebühren für eine Eigentümerumschreibung richten sich nach dem Kaufpreis. Wer bei einem Neubau ein unbebautes Grundstück einzeln erwirbt, zahlt einen deutlich geringeren Kaufpreis. Somit fallen auch die Gebühren für die Eigentümerumschreibung merklich kleiner aus. Die spätere Errichtung des Gebäudes verlangt keine weitere Eigentümerumschreibung.
  • Auflassungsvormerkung: Bei einem Verkauf innerhalb der Familie können die Beteiligten auf die Auflassungsvormerkung verzichten und die Grundbuchgebühren dafür sparen. Doch Achtung: Käufer sollten bei einem fremden Verkäufer niemals auf diese Absicherung verzichten, da sie sonst unnötige Risiken eingehen.

Wie teuer ist eine Grundbucheintragung?

Zusätzlich werden für Grundbucheinträge auch noch Gebühren an das Grundbuchamt fällig. Diese Gebühren berechnen sich nach der gleichen Tabelle wie die Kosten für den Notar. Anhand des obigen Beispiels müssten Käufer für die Grundbucheinträge folgende Grundbuchgebühren einkalkulieren:

LeistungGebührensatzGebühr
Eintragung der Auflassungsvormerkung5/10 (0,5fach)242,50 Euro
Eintragung der Grundschuld10/10 (1,0fach)408,00 Euro
Eintragung des Eigentümerwechsels10/10 (1,0fach)485,00 Euro
Gesamt 1.135 Euro

Tabelle 3: Beispielrechnung für die Grundbuchgebühren beim Hauskauf

Hinweis: Auch bei den Grundbuchkosten geben Experten gern eine Faustformel an. Hier wird mit 0,5% des Kaufpreises einer Immobilie gerechnet.

Wer zahlt die Grundbuchkosten?

Ein Großteil der Grundbuchkosten zahlt im Normalfall der Käufer. Eine Ausnahme existiert allerdings: Möchte der Verkäufer mit dem Verkaufspreis noch eine alte Grundschuld ablösen und diese dann löschen lassen, zahlt er die Grundbuchgebühren. Dafür muss er allerdings die Löschungsbewilligung seiner Bank abwarten. Weitere Informationen zur Grundschuldlöschung lesen hier: vorfaelligkeitsentschaedigung.net.

Notar- und Grundbuchkosten: Beim Kaufpreis einkalkulieren!

Die Beurkundung von Immobilienkaufverträgen sowie Einträge ins Grundbuch sind mit deutlichen Gebühren verbunden. Häufig fallen für beide Posten zusammen ungefähr 1,5% des Kaufpreises als Zusatzkosten an. Käufer sollten sich dieser zusätzlichen Ausgaben bewusst sein und diese von Anfang mit einkalkulieren. Darüber hinaus finden sich heute immer mehr Angebote Notarkostenrechner, mit denen sich zumindest näherungsweise die Kosten bestimmen lassen. Im Einzelfall hängen die Gebühren jedoch auch davon ab, welche Leistungen gewählt werden. Wer beispielsweise auf ein Notaranderkonto verzichtet, kann bereits Gebühren sparen und so die Kaufnebenkosten niedrig halten.  


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