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Immobilieneigentümer:innen aufgepasst: Was ändert sich 2023?

Immobilieneigentümer:innen aufgepasst: Im Jahr 2023 treten einige Änderungen in Kraft, die sowohl steuerliche, ökologische als auch rechtliche Aspekte betreffen. In der heutigen Folge möchten wir daher die wichtigsten Veränderungen kurz vorstellen.

Denn wir sind uns sicher, dass sich dadurch auch die Situation von Eigentümern und potenziellen Käufer:innen ändern kann. Einige der Regeln stehen bereits im Detail fest, andere werden noch von den entsprechenden Stellen im Detail ausgearbeitet. Für einen Überblick reichen die zur Verfügung stehenden Informationen aber auf jeden Fall aus. Im neuen Jahr werden wir die relevanten Veränderungen in dedizierten Podcastfolgen beleuchten.

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Erben von Immobilien wird teurer – in bestimmten Fällen

Das Erben von Immobilien kann im Jahr 2023 deutlich teurer werden. Konkret kann durch die neuen Regelungen die anfallende Erbschaftssteuer höher ausfallen als im Jahr 2022. Dies hat vor allem zwei Gründe: 

  • Veränderung der steuerlichen Bewertung von Immobilien: Durch veränderte Bewertungsmaßstäbe wie dem Sachwertfaktor, dem Regionalfaktor und dem Liegenschaftszins werden Immobilien höher als zuvor bewertet – die steuerlichen Freibeträge für Erb:innen werden so schneller ausgeschöpft und natürlich auch überschritten. 
  • Hinzu kommt, dass die angenommene Nutzungsdauer von Wohnimmobilien von 70 auf 80 Jahre ansteigt, das erhöht den verbleibenden Restwert.

Es muss erwähnt werden, dass das Erben von Immobilien im Jahr 2023 nicht per se teurer wird – nur bei einer Überschreitung der persönlichen Freibeträge erhöht sich die Erbschafts- und Schenkungssteuer. Dennoch rechnen einige Institute mit einer steuerlichen Mehrbelastung bis von 30 %.

Für Vermieter: Neue Klimaabgabe

Während bisher nur Mieter:innen die CO₂-Steuer bezahlen mussten, werden sich im neuen Jahr auch die Vermieter:innen an den Kosten beteiligen müssen. Gerade für Eigentümer:innen für schlecht isolierte Objekte kann die neue Regelung zu einer deutlichen Mehrbelastung führen – sofern es vermietet wird.

Zum Jahresbeginn 2023 tritt das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz in Kraft, es soll für Vermieter:innen Anreize schaffen, die Liegenschaften energetisch zu modernisieren. Das Gesetz legt fest, dass je klimaunfreundlicher ein Wohngebäude gestaltet ist, desto höher ist der Kostenanteil der CO₂ Pauschale, den der Vermieter übernehmen muss.

Zur Veranschaulichung: Bisher mussten Mieter auch bei besonders schlecht gedämmten Wohnungen die gesamte CO₂-Pauschale tragen, ab 2023 wird die vermietende Partei bis zu 95 % davon übernehmen müssen.

Schnellere Abschreibungen von Mietwohnungen

Derzeit sieht es so aus, dass die Absetzung der Abnutzung (AfA) von 2% auf 3% steigt, dies hätte zur Folge, dass neu gebaute Mietwohnungen schneller abgeschrieben werden könnten. Anstelle der bisherigen 50 Jahre wäre die Abschreibungsdauer nur noch 33 Jahre betragen. Die neue Regelung würde nach bisherigem Stand für alle Gebäude gelten, die 2024 oder später fertiggestellt würden. In Kraft treten soll die neue AfA Regelung zur Jahresmitte 2023.

Für Vermieter:innen von Neubauten kann die neue Regelung einen erheblichen Einfluss auf die Rentabilitätsrechnung haben.

Änderungen Photovoltaik 2023 (PV-Anlagen)

Für diese werden 2023 gleich mehrere Änderungen erwartet:

Die Reduzierung der Mehrwertsteuer auf 0% betrifft alle Anlagen bis 30 Kilowatt und Speicher. Damit können Endverbraucher die Photovoltaik-Anlagen künftig ohne Mehrwertsteuer beziehen. Gerade bei den großen Materialwerten eine nicht unerhebliche Preisersparnis.

Für die Betreiber:innen kleiner PV-Anlagen im privaten Bereich soll der bürokratische Aufwand reduziert werden – insbesondere die Regelungen rund Installation und Kauf der Anlagen. 

Für große Photovoltaik Anlagen (Leistung größer gleich 1 Megawatt) sollen  an den Strombörsen erzielte Mehrerlöse abgeschöpft werden. Wenngleich diese Regelung zunächst nur bis zur Jahresmitte 2023 begrenzt ist, wird die Umsetzung noch die ein oder andere Überraschung bereithalten.

Das waren aus unserer Sicht die drei relevantesten Änderungen im Jahr 2023 für Besitzer:innen von Immobilien. Wir sind gespannt, wie sich die Änderungen in der Praxis auswirken. Wer von den neuen Regelungen betroffen sein könnte, ist gut beraten, sich an einen versierten Experten wie Steuerberater oder Energieberater zu wenden.

Wenn Ihr Fragen zu Immobilienthemen habt, freuen wir uns über eure Email an info@visalo-immobilien.de. Wer das Glück hat, eine Immobilie in unserem Einzugsgebiet zu besitzen, darf uns gerne hinsichtlich einer kostenfreien Immobilienbewertung ansprechen.


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