Ihre persönliche Beratung: Telefon Symbol 04101 8545454

Haushaltsauflösung vor dem Verkauf: Warum du beim Entrümpeln Geld verschenkst

Haushaltsaufloesung

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Spotify. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Weitere Informationen ‚
‚

Und genau darum geht es heute. Um ein Thema, das in fast jedem Verkauf auftaucht, über das aber kaum jemand strategisch nachdenkt: die Haushaltsauflösung. Was muss aus dem Haus raus? Was darf drin bleiben? Was übernimmt der Käufer? Was kostet die Entrümpelung wirklich? Und – das ist mir am wichtigsten – wie machst du aus dem, was da noch im Haus steht, einen richtig guten Deal?

1. Der Satz, den ich in fast jedem Keller höre

Ich stehe mit Verkäufern im Keller, im Dachboden, in der Garage. Und irgendwann kommt dieser Satz: „Das muss ja alles raus.“

Meine Antwort ist fast immer: Muss es nicht.

Denn das, was da steht, ist keine reine Last. Es ist Verhandlungsmasse. Und zwar eine, die die meisten Verkäufer verschenken, weil sie das Thema zu früh abhaken. Sie räumen alles leer, zahlen 4.000 Euro an einen Entrümpler – und stehen dann in der Preisverhandlung ohne einen einzigen Trumpf da, außer dem Kaufpreis selbst.

Ich möchte, dass du nach dieser Folge in drei Kisten denkst. In die erste Kiste kommt alles, was raus muss – keine Diskussion. In die zweite Kiste kommt alles, was drin bleiben darf, weil es rechtlich sowieso dazugehört oder weil es dem Käufer nutzt. Und die dritte Kiste, das ist die spannende, das ist deine Verhandlungsmasse. Über die dritte Kiste redet fast niemand. Die ist aber bares Geld wert.

2. Was wirklich raus muss

Fangen wir mit dem Einfachen an. Es gibt Dinge, die gehören auf keinen Fall in eine Übergabe.

Erstens: alles Persönliche. Unterlagen, Kontoauszüge, Versicherungsordner, Fotoalben, alte Handys, Festplatten, der Router mit gespeicherten Zugangsdaten. Das ist kein Sperrmüllthema, das ist ein Datenschutzthema. Und denk an den Nachsendeauftrag – das vergessen mehr Menschen, als du glaubst.

Zweitens: Sonderabfall. Farben, Lacke, Verdünner, Altöl, Autobatterien, Pflanzenschutzmittel, alte Leuchtstoffröhren, Medikamente. Das darf ein Entrümpler nicht einfach mit auf den Wagen packen, das wird gesondert berechnet, und in einer alten Garage kommen da schnell ein paar Hundert Euro zusammen.

Und ganz wichtig: Wenn in deinem Keller wirklich Problematisches lagert – 20 Kanister Altöl, Reste einer alten Dachpappe, irgendetwas mit Asbestverdacht –, dann ist das kein Entsorgungsthema mehr, sondern ein Offenlegungsthema. So etwas gehört vor dem Notartermin auf den Tisch, offen und schriftlich. Wer da schweigt, riskiert den Vorwurf der arglistigen Täuschung. Und dann redet niemand mehr über Entrümpelungskosten.

Drittens: alles, was schwer, kaputt und wertlos ist. Die Schrankwand aus den Achtzigern, der Röhrenfernseher, das Wasserbett, der Heimtrainer, das Klavier, das keiner mehr will. Sei da bitte ehrlich mit dir. Der Satz „Vielleicht freut sich der Käufer ja darüber“ ist in 9 von 10 Fällen Wunschdenken. Der einfache Test: Würde ich das in meine neue Wohnung mitnehmen? Wenn nein – und wenn es sich auch nicht verkaufen lässt – dann ist es entweder Entsorgung oder es wandert bewusst ins Verhandlungspaket. Dazu gleich mehr.

3. Was drin bleiben darf – und was ohnehin dazugehört

Jetzt wird es interessant, denn hier entstehen die meisten Streitigkeiten bei der Übergabe. Und fast alle sind vermeidbar.

Das Gesetz unterscheidet vereinfacht gesagt zwei Kategorien. Es gibt die wesentlichen Bestandteile – alles, was fest mit dem Gebäude verbunden ist: Heizung, Fenster, Treppe, Sanitärobjekte, verklebter Bodenbelag. Das gehört zum Haus und geht automatisch mit über, da gibt es nichts zu verhandeln.

Und es gibt Zubehör. Das sind Dinge, die dem Haus dienen, aber nicht fest verbaut sind – die Markise, das Gartenhaus, der Heizölvorrat im Tank, die Fernbedienung fürs Garagentor. Beim Zubehör gilt im Zweifel: Es geht mit, wenn ihr nichts anderes vereinbart. Genau deshalb lohnt es sich, es zu vereinbaren.

Die Klassiker aus meiner Praxis, über die es am Übergabetag knallt, sind fast immer dieselben: Deckenlampen, Gardinenstangen, Rollos, der Spiegelschrank im Bad, die Regale im Hobbyraum, die Sat-Anlage, die Wallbox, der Mähroboter, die Waschmaschine im Keller. Der Verkäufer denkt: „Das ist meins.“ Der Käufer denkt: „Das war auf den Fotos.“

Und damit sind wir bei der wichtigsten Regel dieser Folge, wenn es um Erwartungen geht: Was auf den Exposé-Fotos zu sehen ist, erwartet der Käufer im Haus. Wenn du die Designerlampe über dem Esstisch mitnehmen willst, dann fotografiere sie nicht ins Exposé – oder schreib von Anfang an dazu, dass sie nicht Teil des Verkaufs ist.

Die zweite Regel: Alles, was Löcher, Kabelstümpfe oder eine Baustelle hinterlässt, lässt du entweder drin oder du klärst es vorher. Eine abgeschraubte Deckenlampe mit offenen Adern an der Decke ist für 30 Euro Materialwert ein wirklich schlechter Start in ein Nachbarschaftsverhältnis.

Das Werkzeug für all das ist unspektakulär, aber es funktioniert: eine Inventarliste. Drei Spalten. Bleibt im Haus. Nimmt der Verkäufer mit. Bleibt gegen Zahlung. Diese Liste erstellst du vor der Vermarktung, nicht danach. Sie wird Anlage zum Kaufvertrag, und sie beendet 90 Prozent aller Diskussionen, bevor sie entstehen.

4. Der Verhandlungshebel: Inventar ist eine Währung

Jetzt kommen wir zu dem Teil, der mir bei diesem Thema am meisten am Herzen liegt.

Eine Preisverhandlung ist selten rein rechnerisch. Der Kaufpreis ist für viele Käufer ein Symbol. Sie wollen das Gefühl haben, etwas erreicht zu haben. Und du als Verkäufer willst deinen Preis halten, weil der Preis später öffentlich wird, weil die Nachbarn reden, weil du dich damit vergleichst.

Genau da ist Inventar Gold wert. Denn es erlaubt beiden Seiten, zu gewinnen.

Ein Beispiel aus der Praxis: Der Käufer will 5.000 Euro runter. Statt den Preis zu senken, sage ich: Der Preis bleibt, dafür bleibt die Einbauküche drin, die Markise, die Gartengeräte und der Anhänger in der Garage. Der Käufer hat einen Gegenwert von vielleicht 6.000 Euro und das Gefühl, etwas herausgeholt zu haben. Und du? Du hättest die Küche ohnehin nicht in die neue Wohnung bekommen, du hättest den Ausbau bezahlt, die Entsorgung bezahlt und in der neuen Wohnung eine neue Küche gekauft. Real kostet dich dieser Deal deutlich weniger als 5.000 Euro – und dein Kaufpreis steht.

Es geht noch weiter. Bewegliches Inventar unterliegt nicht der Grunderwerbsteuer. Wenn ihr im notariellen Kaufvertrag sauber ausweist, dass von der Kaufsumme ein Teil auf mitverkaufte Möbel, die Küche oder die Markise entfällt, spart der Käufer auf diesen Teil die Steuer. In Schleswig-Holstein sind das 6,5 Prozent, in Hamburg 5,5 Prozent. Bei 10.000 Euro Inventar sind das hier im Norden also rund 650 Euro, die der Käufer spart – ohne dass es dich einen Cent kostet. Das ist ein Argument, das man in eine festgefahrene Verhandlung werfen kann.

Aber – und das gehört ehrlicherweise dazu: Das funktioniert nur mit realistischen Zeitwerten. Eine 8 Jahre alte Küche ist nicht 25.000 Euro wert, nur weil sie mal so viel gekostet hat. Als grobe Orientierung gilt in der Praxis: Bleibt der Inventarwert unter etwa 15 Prozent des Kaufpreises und ist er nachvollziehbar aufgelistet, wird das in aller Regel akzeptiert. Wird es sportlicher, prüft das Finanzamt genauer und kann die Aufteilung kippen. Es muss außerdem im Notarvertrag selbst stehen, nicht in einem Zettel nebenbei. Und der zweite Punkt, den viele übersehen: Banken beleihen kein Inventar. Wer knapp finanziert, kann sich mit einem hohen Inventaranteil die Finanzierung erschweren. Das gehört in die Hand von Steuerberater und Finanzierungsberater – ich sage nur: Sprecht darüber, bevor der Notartermin steht.

Und jetzt der taktische Teil, den ich dir wirklich mitgeben möchte: Spiel die Inventarkarte nicht zu früh. Wenn du schon im Exposé schreibst „Küche und Möbel können übernommen werden“, dann ist das kein Zugeständnis mehr, das ist eine Selbstverständlichkeit. Erst der Preis, dann das Inventar. Inventar ist die letzte Karte im Spiel, nicht die erste.

Umgekehrt gilt das übrigens genauso, und wenn du gerade auf der Käuferseite zuhörst: „Ich übernehme die komplette Entrümpelung, dafür gehen 6.000 Euro vom Preis runter“ ist ein starkes Argument – vor allem, wenn die Räumung real nur 3.500 Euro kostet. Wer zuerst rechnet, gewinnt. Deshalb: Hol dir als Verkäufer ein Entrümpelungsangebot, bevor du in die Verhandlung gehst. Dann weißt du, worüber ihr redet.

5. Die Radikallösung: Verkauf mit komplettem Inhalt

Kommen wir zu der Variante, nach der ich am häufigsten gefragt werde, wenn es schnell gehen soll: das Haus komplett mit Inhalt verkaufen. Keine Räumung, keine Entrümpelung, keine besenreine Übergabe.

Das ist eine völlig legitime und oft sehr kluge Lösung. Typische Fälle: Ein Erbfall, und die Erben wohnen 600 Kilometer entfernt. Ein Umzug ins Pflegeheim, und die Familie hat schlicht keine Kapazität. Ein Objekt mit deutlichem Sanierungsstau, das der Käufer ohnehin entkernt. Oder ein stark vollgestelltes Haus, bei dem eine Räumung wochenlang dauern würde.

Im Kaufvertrag formuliert der Notar das sinngemäß so: Das Objekt wird im gegenwärtigen Zustand einschließlich des vorhandenen Inventars übergeben, eine Räumungspflicht des Verkäufers besteht nicht. Damit ist das Thema für dich erledigt. Kein Termin vor Ort, keine Entrümpelungsrechnung, kein Streit darüber, ob „besenrein“ auch den Dachboden meint.

Der Preis dafür ist ein Abschlag. Und der ist nicht 1 zu 1 die Entrümpelungssumme, sondern in der Regel etwas mehr, weil der Käufer ein Risiko übernimmt, das er nicht exakt kalkulieren kann. Das ist fair. Du kaufst dir damit Tempo und Ruhe.

Jetzt aber die Warnung, die zu diesem Modell zwingend dazugehört. Wenn du sagst „alles bleibt drin“, dann gehört alles, was drin ist, ab Übergabe dem Käufer. Und ich habe erlebt, was in Häusern der Kriegs- und Nachkriegsgeneration alles auftaucht: Bargeld hinter Büchern, Schmuck in Nachttischschubladen, Münz- und Briefmarkensammlungen auf dem Dachboden, Sparbücher und alte Wertpapiere in Schuhkartons, echte Perserteppiche unter Auslegware, Uhren, Werkzeug, das heute Sammlerwert hat, und ab und zu ein Bild, das mehr wert ist als das gesamte Mobiliar.

Deshalb meine klare Regel: Kein „alles inklusive“ ohne vorherigen Durchgang. Und zwar einen ordentlichen. Jede Schublade, jeder Nachttisch, jede Manteltasche, hinter den Bildern, der Dachboden, die Garage, das Gartenhaus, der Kaminaufsatz. Und ja: auch die Gefriertruhe. Ich mache keine Witze.

Wenn dabei etwas auftaucht, von dem du den Wert nicht einschätzen kannst – Kunst, Antiquitäten, Schmuck, Sammlungen – dann lass das prüfen, bevor irgendetwas rausgeht. Ein Auktionshaus oder ein Sachverständiger schaut sich das an, und das ist gut investierte Zeit.

Besonders heikel wird es in Erbengemeinschaften. Wenn ein Miterbe ein Haus „mit allem drin“ verkauft und die Geschwister später erfahren, dass die Sammlung des Vaters mit im Paket war, dann hast du kein Immobilienthema mehr, sondern einen Familienkonflikt mit Anwalt. In einer Erbengemeinschaft gehört diese Entscheidung schriftlich abgestimmt. Von allen.

Zwei praktische Dinge noch: Unterlagen, die zum Haus gehören – Bauakte, Wartungsprotokolle, Rechnungen von Handwerkern, Bedienungsanleitungen der Heizung –, die trennst du vorher heraus und übergibst sie bewusst. Die sind für den Käufer viel wertvoller als der halbe Hausrat. Und mach am Übergabetag Fotos vom Zustand. Das ist deine Absicherung, falls später jemand behauptet, es sei mehr oder weniger da gewesen.

6. Entrümpelung und Kosten – was realistisch ist

Damit du überhaupt verhandeln kannst, brauchst du Zahlen. Also: Was kostet das?

Die gängigste Rechengröße ist der Quadratmeter. Für eine normale Wohnung liegen die Preise 2026 typischerweise zwischen 20 und 50 Euro pro Quadratmeter. Eine durchschnittlich gefüllte Wohnung mit 70 Quadratmetern landet damit ungefähr zwischen 1.400 und 3.500 Euro.

Profis rechnen allerdings lieber nach Kubikmetern, und das ist auch das ehrlichere Maß – denn eine leere Wohnung mit 80 Quadratmetern macht weniger Arbeit als eine vollgestellte mit 40. Als Orientierung: Keller und Dachboden liegen bei etwa 30 bis 50 Euro pro Kubikmeter, eine normale Wohnungsauflösung bei 50 bis 70 Euro, und eine wirklich stark vollgestellte Wohnung kann 80 bis 150 Euro pro Kubikmeter kosten.

Ein Einfamilienhaus mit Keller, Dachboden und Garage – also der klassische Fall, über den wir hier reden – liegt in der Praxis häufig im vierstelligen Bereich, gerne zwischen 4.000 und 8.000 Euro. Und im Großraum Hamburg zahlst du erfahrungsgemäß 20 bis 30 Prozent mehr als auf dem Land.

Was den Preis nach oben treibt: der Füllgrad, kein Aufzug, enge Zuwege, und alles, was gesondert entsorgt werden muss – Elektrogeräte, Matratzen, Sonderabfall.

Und was du tun kannst, um zu sparen: Erstens, mindestens 3 Angebote einholen, immer mit Festpreis nach Besichtigung, immer schriftlich, immer mit Entsorgungsnachweis. Finger weg von auffällig billigen Anbietern – wenn der Kram am Ende im Wald landet, kann das auf dich zurückfallen. Zweitens, Sperrmüll selbst bei der Kommune anmelden. Das ist oft günstig oder kostenlos und nimmt einen ordentlichen Teil aus der Rechnung. Der Haken ist: Runtertragen musst du selbst.

Drittens: Wertanrechnung. Seriöse Firmen rechnen verwertbare Möbel und Antiquitäten gegen. Da halbieren sich Rechnungen durchaus. Aber lass dir das aufschlüsseln. Ich habe erlebt, dass eine Kommode mit 200 Euro angerechnet wurde, die im Fachhandel das Siebenfache wert war. Deshalb: erst der eigene Wertcheck, dann der Entrümpler.

Und noch ein Punkt, den du mit deinem Steuerberater klären solltest: Wenn es sich um deinen eigenen Haushalt handelt, kann ein Teil der Arbeitskosten steuerlich absetzbar sein. Bei einem leerstehenden Nachlassobjekt gelten andere Regeln. Frag da nach, bevor du zahlst – die Rechnung sollte Arbeitslohn und Material sauber trennen.

7. Mein Fahrplan für die Praxis

Damit du das Ganze in eine Reihenfolge bringen kannst, hier mein Vorgehen in 7 Schritten:

●        Erstens: Fotos machen, bevor irgendetwas rausgetragen wird. Ein bewohntes, gepflegtes Haus verkauft sich besser als ein leergeräumtes. Leere Räume wirken kleiner und kälter, nicht größer.

●        Zweitens: Die große Sortierrunde. Vier Stapel – behalten, verkaufen, verschenken, entsorgen. Und dann leg einen fünften an: deine Verhandlungskiste.

●        Drittens: Wertcheck, bevor der Entrümpler kommt. Nicht danach.

●        Viertens: Inventarliste mit drei Spalten erstellen – bleibt, geht mit, bleibt gegen Zahlung. Vor der Vermarktung.

●        Fünftens: Im Exposé nur zeigen, was auch bleibt – oder klar kennzeichnen, was nicht Teil des Verkaufs ist.

●        Sechstens: In der Verhandlung erst den Preis klären, dann das Inventar einsetzen.

●        Siebtens: Übergabeprotokoll mit Inventarliste, Zählerständen, Schlüsselanzahl und Fotos. Und ein schriftlich vereinbarter Räumungstermin – nicht „irgendwann vor der Übergabe“.

Die beiden häufigsten Fehler zum Schluss: Der erste ist, zu früh alles zu entsorgen und damit die Verhandlungskarte wegzuwerfen. Der zweite ist, zwei Tage vor der Übergabe anzufangen. Eine ordentliche Haushaltsauflösung braucht Wochen, nicht ein Wochenende – vor allem, wenn Erinnerungen daran hängen.

Und dieser letzte Punkt ist mir wichtig: Bei einer Haushaltsauflösung im Erbfall geht es nicht nur um Kubikmeter. Da wird ein Leben sortiert. Plan dir dafür Zeit ein und mach es nicht allein. Ich habe in einer früheren Folge ausführlich über den Verkauf im Erbfall gesprochen – hör da gern rein, wenn dich das gerade betrifft.

Wenn du gerade vor einem Verkauf stehst und nicht weißt, was in deinem Haus bleiben sollte und was raus muss: Genau das schauen wir uns bei einer Bewertung mit an. Ich bin Makler und zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung, und bei visalo immobilien betreuen wir Verkäufer in Hamburg und Schleswig-Holstein von der ersten Einschätzung bis zur Schlüsselübergabe – inklusive Inventarliste, inklusive Kontakten zu Entrümplern, mit denen wir seit Jahren zusammenarbeiten.

Und wenn du den ganzen Ablauf einmal in Ruhe nachlesen möchtest: Mein Buch „Immobilienverkauf in 7 Schritten“ bekommst du überall im Handel.


In 3 Schritten funktioniert der erfolgreiche Immobilien­verkauf mit uns:

Haus Symbol

1.

Objektaufnahme

Wir starten mit einer Besichtigung durch einen ortskundigen Immobilienprofi, dann folgen die Bewertung und gemeinsame Festlegung des Verkaufspreises und die professionelle Exposé-Erstellung

Megaphon Symbol

2.

Vermarktung

Wir vermarkten Ihrer Immobilie auf relevanten Immobilienportalen, führen eine bewusste Bewertung und Selektion der Interessentenanfragen durch und übernehmen die Besichtigungen

Zwei Sprechblasen in dem sich ein Euro Symbol befindet

3.

Preisverhandlung und Kaufabwicklung

Wir führen die Preisverhandlung mit Interessenten durch, unterstützen die Vorbereitung & Durchführung des Notartermins und betreuen Sie bis zur Übergabe